Tarifverträge für den öffentlichen Dienst
Hier finden Sie ausgewählte Informationen zum Tarifrecht im öffentlichen Dienst bzw. öffentlichen Sektor. Vor allem haben wir für Sie auch die Regelungen des neuen Tarifrechts für den öffentlichen Dienst zusammengestellt. Die Neuregelungen sind zum 1. Oktober 2005 für die Bereich des "Bundes" und der "Kommunen (BKA)" und zukm 1.11.2006 für die Länder in Kraft getreten und lösen die bisherigen Regelungen des BAT / BAT-O und MTArb / MTArb-O ab.
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Tarifrecht im öffentlichen Dienst
Das neue Tarifrecht für den öffentlichen Dienst |
Weitere Tarifverträge für den öffentlichen Dienst
Der TVöD im Wortlaut >>>weiter
Überleitungsregelungen >>>weiter
Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst >>>weiter
Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) >>>weiter
Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter >>>weiter
Altersteilzeit
Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/-innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV - EUmw / VKA) >>>weiter
Tarifvertrag zur Zukunftssicherung der Krankenhäuser (TV ZUSI) >>>weiter |
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Ratgeber "Rund ums Geld im öffentlichen Dienst" nur 7,50 Euro
Immer mehr Beschäftigte des öffentlichen Dienstes informieren sich durch die
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Der Ratgeber erläutert selbst komplizierte Sachverhalte verständlich und ist ein unverzichtbarer Wegbegleiter für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst: Angestellte, Arbeiter, Beamte sowie Auszubildende und Beamtenanwärter. Aber auch für Rentner und Ruhestandsbeamte bietet der Ratgeber viele wichtige Tipps. Der Ratgeber kostet 7,50 Euro kann hier online bestellt werden
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