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Tarifverträge für den öffentlichen Dienst

Hier finden Sie ausgewählte Informationen zum Tarifrecht im öffentlichen Dienst bzw. öffentlichen Sektor. Vor allem haben wir für Sie auch die Regelungen des neuen Tarifrechts für den öffentlichen Dienst zusammengestellt. Die Neuregelungen sind zum 1. Oktober 2005 für die Bereich des "Bundes" und der "Kommunen (BKA)" und zukm 1.11.2006 für die Länder in Kraft getreten und lösen die bisherigen Regelungen des BAT / BAT-O und MTArb / MTArb-O ab.

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Tarifrecht im öffentlichen Dienst

Das neue Tarifrecht für den
öffentlichen Dienst    

Weitere Tarifverträge für den öffentlichen Dienst

Der TVöD im Wortlaut >>>weiter

Überleitungsregelungen >>>weiter

Tarifvertrag für Auszubildende im
öffentlichen Dienst  >>>weiter 

Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) >>>weiter 

Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen
und Arbeiter  >>>weiter 

Altersteilzeit

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung
für Arbeitnehmer/-innen im
kommunalen öffentlichen Dienst
(TV - EUmw / VKA) >>>weiter

Tarifvertrag zur Zukunftssicherung
der Krankenhäuser (TV ZUSI) >>>weiter 

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Ratgeber "Rund ums Geld im öffentlichen Dienst" nur 7,50 Euro

Immer mehr Beschäftigte des öffentlichen Dienstes informieren sich durch die
Ratgeber des DBW. Besonders beliebt ist das 312-seitige Buch zum Thema "Rund ums Geld im öffentlichen Dienst". Dort finden Sie alles Wissenswerte zu

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  • Arbeitszeit und Urlaub
  • Reisekosten und Umzugskosten
  • Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst
  • Rente, Zusatzversorgung und Beamtenversorgung
  • Gesundheit, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Beihilfe
  • Soziales, Eigenheimzulage, Kindergeld, Erziehungsgeld 
  • Steuern von A bis Z

Der Ratgeber erläutert selbst komplizierte Sachverhalte verständlich und ist ein unverzichtbarer Wegbegleiter für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst: Angestellte, Arbeiter, Beamte sowie Auszubildende und Beamtenanwärter. Aber auch für Rentner und Ruhestandsbeamte bietet der Ratgeber viele wichtige Tipps. Der Ratgeber kostet 7,50 Euro kann hier online bestellt werden >>>weiter.


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