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Ausbildungsaufstieg

Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" als OnlineBuch für nur 10 Euro

N e u :  Ab sofort können Sie die Neuauflage des Ratgebers "Frauen im öffentlichen Dienst" als OnlineBuch lesen, herunterladen oder ausdrucken. Im Rahmen des OnlineService können Sie mit Ihrer persönlichen Zugangskennung neben dem kompletten Ratgeber "FrauenSache" noch 800 weitere PDF-Dokumente mit wichtigen Infiormationen zum öffentlichen Dienst lesen. Sie zahlen nur 10 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten! Zur Anmeldung

Der Ratgeber ist nicht nur "FrauenSache". Das 216-seitige Buch informiert über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen, die im öffentlichen Dienst arbeiten. Der Ratgeber gibt Tipps und eignet sich daher nicht nur für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, sondern auch für Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Deshalb sollte der Ratgeber auch von Männern und nicht nur von den Personalchefs gelesen werden. Das Buch ist übersichtlich gegledert gibt einen umfassenden Überblick, über die Themen "Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Babypause, Frauenbeauftragte und Frauenförderpläne". Es werden mehr als 100 Tipps gegeben, auf was Frauen besonders zu achten haben, damit Ihnen keine Nachteile in der beruflichen Entwicklung entstehen. Der Ratgeber enthät Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder miteinander vergleichen.


Unsere Link-TIPPs zum Geld: www.beamtenkredite-online.de I Bezügekonto für Beamte und Tarifkräfte des öffentlichen Dienstes I www.einkaufsvorteile.de I


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Ausbildungsaufstieg 

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Der Ausbildungsaufstieg ist bis ins Alter von 44 Jahren möglich. Zugelassen wird, wer seit Verleihung des ersten Amtes mindestens seit einem Jahr im einfachen, seit vier Jahren im mittleren oder seit sechs Jahren im gehobenen Dienst gearbeitet hat. Dem Aufstieg geht der Vorbereitungsdienst mit abschließender Prüfung voraus. Wenn, was bei Laufbahnen im höheren Dienst sein kann, kein Vorbereitungsdienst vorgesehen ist, entscheidet der Bundespersonalausschuss über die Befähigung. Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist auf das Höchstalter von 32 Jahren begrenzt. Das Einstellungshöchstalter verlängert sich


- bei der Betreuung mindestens eines im Haushalt der Bewerberin lebenden Kindes unter 18 Jahren oder
- der Pflege eines Angehörigen um bis zu drei Jahre, höchstens aber bis zum Alter von 40 Jahren.

Nach erfolgreichem Aufstieg wird sofort ein Amt der neuen Laufbahn verliehen, ein Beförderungsamt darf frühestens ein Jahr darauf verliehen werden.
(Mehr dazu im DBW-Ratgeber „Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte")

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Buchtipps: jeder Ratgeber nur 7,50 Euro 

Der RatgeberService des DBW greift wichtige Themen zum öffentlichen Dienst auf:

- Rund ums Geld im öffentlichen Dienst

Die Beihilfe

Die Beamtenversorgung 

Gesundheit von A bis Z 

FrauenSache im öffentlichen Dienst 

Nebentätigkeitsrecht für Angestellte und Beamte 

Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte 

BerufsStart im öffentlichen Dienst 

Neues Tarifrecht für den öffentlichen Dienst 

- Neuordnung des Beamtenrechts - mit Erläuterungen zum Beamtenstatusgesetz.

Die Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und haben einen aktuellen Sachstand. Selbst komplizierte Sachverhalte werden verständlich und sind eine nützliche Hilfe für die Praxis. Jeder Ratgeber kostet 7,50 Euro zzgl. 2,50 Versandpauschale >>>weiter


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