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Für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifkräfte des Freistaates Bayern gelten für die Personalvertretung eigenständige Regelungen. Die wichtigsten Fragen zum Personalvertretungsrechts sind im Landespersonalvertretungsgesetz geregelt. Eine aktuelle Fassung des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes finden Sie hier:
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