Wahlordnung zum Betriebsrat § 27

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Kommentar zur Betriebsverfassung mit Wahlordnung - im Kombipaket mit CD-ROM

Das Buch ist auf Arbeitnehmer- wie auf Arbeitgeberseite gleichermaßen anerkannt und ermöglicht eine schnelle und zuverlässige Information über alle Fragen des Betriebsverfassungsrechts. Seiner Übersichtlichkeit und Verständlichkeit wegen gehört das Buch in die Hand jeden Arbeitsrechtlers. Für Betriebsräte und Personalabteilungen ist es längst zu einem Standardwerk für die tägliche Praxis geworden.
Umfassend wird das gesamte Gesetz im Detail erläutert und berücksichtigt zahlreiche erstinstanzliche Urteile, die auf der CD-Rom nachlesbar sind.

Hinweis: Jedem Betriebsrat steht nach § 40 Abs. 2 BetrVG ein Kommentar zum BetrVG in der neuesten Auflage als unentbehrliches Arbeitsmittel zu (BAG vom 26.10.1994, NZA 1995, S. 386).

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Vierter Abschnitt
Wahlvorschläge der Gewerkschaften

§ 27 Voraussetzungen, Verfahren
(1) Für den Wahlvorschlag einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft (§ 14 Abs. 3 des Gesetzes) gelten die §§ 6 bis 26 entsprechend.
(2) Der Wahlvorschlag einer Gewerkschaft ist ungültig, wenn er nicht von zwei Beauftragten der Gewerkschaft unter-zeichnet ist (§ 14 Abs. 5 des Gesetzes).
(3) Die oder der an erster Stelle unterzeichnete Beauftragte gilt als Listenvertreterin oder Listenvertreter. Die Gewerk-schaft kann hierfür eine Arbeitnehmerin oder einen Arbeitnehmer des Betriebs, die oder der Mitglied der Gewerkschaft ist, benennen.

 


 

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