Lexikon Frauenratgeber: Chancengleichheit

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Chancengleichheit

Chancengleichheit bedeutet das Recht auf eine gerechte Verteilung von gesellschaftlichen Reichtümern zwischen Frauen und Männern. Dazu gehört insbesondere das Verbot von Diskriminierung, beispielsweise aufgrund des Geschlechtes, der Religion oder der Herkunft. Das - Antidiskriminierungsgesetz kann einen Beitrag dazu leisten. Ein weiteres Instrument ist das BGleiG, über das die - Gleichstellungsbeauftragte in die Lage versetzt wird, unmittelbare und mittelbare - Diskriminierung einigermaßen zu vermeiden. Auch - Gender Mainstreaming kann Ansatzpunkte für Chancengleichheit liefern. Einige wenige Unternehmen haben sich sogar dem Wett bewerb um das - Total E-Quality-Prädikat gestellt und sich, wie z. B. die Telekom, Leitsätze zur Verwirklichung von Chancengleichheit gegeben.


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