Ihre nächste Reha - Recherchieren Sie mit dem "führenden" Klinikverzeichnis
"Das führende Klinikverzeichnis rund um die Beihilfe" gibt ihnen Orientierung bei der Suche nach der geeigneten Klinik für Ihre nächsten Reha. Sie können auch nach Indikationen von A bis Z suchen. Beamtinnen und Beamte finden zudem vorteilhafte Angebote nach Gesundheitswochen..


Lexikon Frauenratgeber: Dienst- und Bewährungszeiten

Werbung mit Banner bzw. Textlink: Diesen Platz können Sie mieten! Schon zum Festpreis von 250 Euro für 6 Monate oder 400 Euro für 12 Monate können Sie einen Banner buchen, der auf allen Einzelseiten dieser Website frauen-im-oeffentlichen-dienst.de eingeblendet wird. Bei Interesse, einfach dieses Formular ausfüllen oder schreiben Sie uns Ihre Wünsche!

Zurück zur Übersicht des Ratgebers "FrauenSache im öffentlichen Dienst"

Dienst- und Bewährungszeiten

Der Begriff „Dienstzeit“ ist im TVöD nicht mehr enthalten. Siehe hierfür - Erfahrungszeiten.

Für einen Bewährungsaufstieg in eine höhere Vergütungsgruppe (§ 23a BAT) muss in einer Bewährungszeit nachgewiesen werden, dass die Anforderungen erfüllt werden. Die Bewährungszeit darf nur unterbrochen werden:
- zur Ableistung des Grundwehrdienstes
- bei Arbeitsunfähigkeit
- während des Mutterschaftsurlaubs
- der Elternzeit (für die Dauer von bis zu fünf Jahren)
- oder generellen Unterbrechungen von bis zu sechs Monaten.

Im TVöD sind Bewährungs-, Fallgruppen- und Tätigkeitsaufstiege nicht mehr vorgesehen (§ 8 TVÜ). Jetzt gibt es den - Stufenaufstieg. § 17 TVÜ besagt, dass bis zur Einigung über eine Entgeltordnung der BAT und die Vergütungsordnung auch für beim Bund Beschäftigte weitergelten.


Vorteile für den
öffentlichen Dienst

Vergleichen und sparen: Berufsunfähigkeitsabsicherung - Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche KrankenkassenZahnzusatzversicherung  -

 

Sie suchen einen neuen Job oder einen Ausbildungspaltz? >>>hier finden Sie die tageaktuelle Stellenangebote und Ausbildungsplätze im öffentlichen Dienst

 

Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.personalrat-online.de © 2025