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Dienst- und Bewährungszeiten

Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" als OnlineBuch für nur 10 Euro

N e u :  Ab sofort können Sie die Neuauflage des Ratgebers "Frauen im öffentlichen Dienst" als OnlineBuch lesen, herunterladen oder ausdrucken. Im Rahmen des OnlineService können Sie mit Ihrer persönlichen Zugangskennung neben dem kompletten Ratgeber "FrauenSache" noch 800 weitere PDF-Dokumente mit wichtigen Infiormationen zum öffentlichen Dienst lesen. Sie zahlen nur 10 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten! Zur Anmeldung

Der Ratgeber ist nicht nur "FrauenSache". Das 216-seitige Buch informiert über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen, die im öffentlichen Dienst arbeiten. Der Ratgeber gibt Tipps und eignet sich daher nicht nur für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, sondern auch für Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Deshalb sollte der Ratgeber auch von Männern und nicht nur von den Personalchefs gelesen werden. Das Buch ist übersichtlich gegledert gibt einen umfassenden Überblick, über die Themen "Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Babypause, Frauenbeauftragte und Frauenförderpläne". Es werden mehr als 100 Tipps gegeben, auf was Frauen besonders zu achten haben, damit Ihnen keine Nachteile in der beruflichen Entwicklung entstehen. Der Ratgeber enthät Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder miteinander vergleichen.


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Dienst- und Bewährungszeiten

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Als Dienstzeit werden – neben den Beschäftigungszeiten – nach § 20 BAT auch Tätigkeiten bei anderen Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes oder eine gleichartige Tätigkeit in den Herkunftsländern berücksichtigt. Auch Zeiten der Berufstätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes können angerechnet werden, wenn sie Voraussetzung für die Einstellung waren. Die Dienstzeit wirkt sich u. a. auf die Zahlung von Krankenbezüge aus. 

Der Begriff „Dienstzeit" ist im TVöD nicht mehr enthalten. Das Stichwort bleibt in dieser Auflage dennoch stehen, weil der TVöD für die Länder erst zum Jahresende (November) in Kraft tritt. 

Für einen Bewährungsaufstieg in eine höhere Vergütungsgruppe (§ 23a BAT) muss in einer Bewährungszeit nachgewiesen werden, dass die Anforderungen erfüllt werden. Die Bewährungszeit darf nur unterbrochen werden: 

- zur Ableistung des Grundwehrdienstes
- bei Arbeitsunfähigkeit
- während des Mutterschaftsurlaubs
- der Elternzeit (für die Dauer von bis zu fünf Jahren)
- oder generellen Unterbrechungen von bis zu sechs Monaten. 

Im TVöD sind Bewährungs-, Fallgruppen- und Tätigkeitsaufstiege nicht mehr vorgesehen (§ 8 TVÜ). Jetzt gibt es den Stufenaufstieg. § 17 TVÜ besagt, dass bis zur Einigung über eine Entgeltordnung der BAT und die Vergütungsordnung auch für beim Bund Beschäftigte weitergelten. 

 
Ihre Arbeit ist Geld wert
Dienst- u. Bewährungszeiten sind meist die Voraussetzung dafür, in die nächst höhere Eingruppierung oder Besoldungsstufe zu gelangen. Diese „Wartezeiten" sind unterschiedlich lang und oftmals erledigen Beschäftigte bereits seit Jahren die Arbeiten der höheren Stufe, ohne dafür entsprechend entlohnt zu werden. Wer dies genau weiß, sollte auf jeden Fall versuchen, eine Zulage zu bekommen. Gerade Frauen scheuen davor zurück, diese Forderung zu erheben und glauben, es wird schon jemand merken, dass sie eine höhere Leistung für weniger Geld erbringen. Wenn Sie nicht so lange warten wollen – und einiges spricht dafür, dass das Abwarten lange dauern kann – sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten und / oder der Interessenvertretung. Wenn Sie nicht selbst für Ihre Interessen einstehen, wird es niemand tun bzw. Ihnen freiwillig eine höhere Bezahlung anbieten. Achten Sie vor allem darauf, dass Ihre versteckten Leitungsfunktionen und konzeptionellen Tätigkeiten in der Bewertung Ihrer Arbeit Beachtung finden.


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Der RatgeberService des DBW greift wichtige Themen zum öffentlichen Dienst auf:

- Rund ums Geld im öffentlichen Dienst

Die Beihilfe

Die Beamtenversorgung 

Gesundheit von A bis Z 

FrauenSache im öffentlichen Dienst 

Nebentätigkeitsrecht für Angestellte und Beamte 

Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte 

BerufsStart im öffentlichen Dienst 

Neues Tarifrecht für den öffentlichen Dienst 

- Neuordnung des Beamtenrechts - mit Erläuterungen zum Beamtenstatusgesetz.

Die Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und haben einen aktuellen Sachstand. Selbst komplizierte Sachverhalte werden verständlich und sind eine nützliche Hilfe für die Praxis. Jeder Ratgeber kostet 7,50 Euro zzgl. 2,50 Versandpauschale >>>weiter


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