kopf

Entgeltumwandlung

Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" als OnlineBuch für nur 10 Euro

N e u :  Ab sofort können Sie die Neuauflage des Ratgebers "Frauen im öffentlichen Dienst" als OnlineBuch lesen, herunterladen oder ausdrucken. Im Rahmen des OnlineService können Sie mit Ihrer persönlichen Zugangskennung neben dem kompletten Ratgeber "FrauenSache" noch 800 weitere PDF-Dokumente mit wichtigen Infiormationen zum öffentlichen Dienst lesen. Sie zahlen nur 10 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten! Zur Anmeldung

Der Ratgeber ist nicht nur "FrauenSache". Das 216-seitige Buch informiert über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen, die im öffentlichen Dienst arbeiten. Der Ratgeber gibt Tipps und eignet sich daher nicht nur für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, sondern auch für Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Deshalb sollte der Ratgeber auch von Männern und nicht nur von den Personalchefs gelesen werden. Das Buch ist übersichtlich gegledert gibt einen umfassenden Überblick, über die Themen "Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Babypause, Frauenbeauftragte und Frauenförderpläne". Es werden mehr als 100 Tipps gegeben, auf was Frauen besonders zu achten haben, damit Ihnen keine Nachteile in der beruflichen Entwicklung entstehen. Der Ratgeber enthät Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder miteinander vergleichen.


Unsere Link-TIPPs zum Geld: www.beamtenkredite-online.de I Bezügekonto für Beamte und Tarifkräfte des öffentlichen Dienstes I www.einkaufsvorteile.de I


.

Zurück zur Übersicht des Ratgebers "FrauenSache im öffentlichen Dienst"

.

Entgeltumwandlung

.

Seit Februar 2003 haben Beschäftigte bei kommunalen Arbeitgebern nach dem mit ver.di ausgehandelten Tarifvertrag die Möglichkeit, einen Teil ihrer Bruttobezüge in eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung umwandeln zu lassen. Für Beschäftigte bei Bund und Ländern gibt es eine solche Entgeltumwandlung noch nicht. Durch den TV-Eumw/VKA wird der Teil der Bezüge, der in die betriebliche Altersvorsorge fließt, steuerfrei gestellt (Höchstbetrag 2005 = 2.496 Euro). Zusätzlich müssen bis Ende 2008 keine Sozialabgaben dafür bezahlt werden. 

Der Anspruch auf Entgeltumwandlung gegenüber einem kommunalen Arbeitgeber wurde mit der Änderung des Betriebsrentengesetzes durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) vom 26.06.2001 möglich. Entgeltansprüche und Rahmenbedingungen, z. B. Dauer der Umwandlung, Wahl des Versorgungsträgers, Leistungsvoraussetzungen und -spektrum, können jedoch nur im Rahmen des Tarifvertrags geregelt werden.  

 
Beispiel
Eine Beschäftigte im öffentlichen Dienst, 1969 geboren, angestellte Sachbearbeiterin, Abitur, ledig, Lohnsteuerklasse 1, keine Kinder, verdient 2.500 Euro brutto im Monat. Von den 1.458,17 Euro netto gehen 100 Euro im Monat in einen Vorsorgevertrag bei der VBL. Damit sind noch 2.400 Euro steuerpflichtig, so dass unterm Strich ein Nettogehalt von 1.347,09 Euro bleibt. 58,02 Euro beträgt in diesem Fall die Förderung, so dass die Beschäftigte selbst nur 41,98 Euro für ihre Altersversorgung aufwendet.
(Berechnung VBL)
 


Einfach Bild anklicken
Buchtipps: jeder Ratgeber nur 7,50 Euro 

Der RatgeberService des DBW greift wichtige Themen zum öffentlichen Dienst auf:

- Rund ums Geld im öffentlichen Dienst

Die Beihilfe

Die Beamtenversorgung 

Gesundheit von A bis Z 

FrauenSache im öffentlichen Dienst 

Nebentätigkeitsrecht für Angestellte und Beamte 

Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte 

BerufsStart im öffentlichen Dienst 

Neues Tarifrecht für den öffentlichen Dienst 

- Neuordnung des Beamtenrechts - mit Erläuterungen zum Beamtenstatusgesetz.

Die Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und haben einen aktuellen Sachstand. Selbst komplizierte Sachverhalte werden verständlich und sind eine nützliche Hilfe für die Praxis. Jeder Ratgeber kostet 7,50 Euro zzgl. 2,50 Versandpauschale >>>weiter


Beamten-Magazin
Informationen für Beamte im Doppelpack: zum Komplettpreis von 19,50 Euro erhalten Sie 1 x monatlich das Magzin und 1 x jährlich das Taschenbuch "Wissenswertes für Beamte".
>>> hier bestellen
  top Home | www.personalrat-online.de | Impressum   © 2012 Deutscher Beamtenwirtschaftsring e.V.