Gehaltstabellen im öffentlichen Dienst (Bund, Länder, Kommunen)

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Tarifeinigung bei Bund und Kommunen (TVöD)

Der Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) haben sich in der Tarifrunde 2020 mit den Gewerkschaften für die rund 2,3 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst auf ein Ergebnis verständigt. Der Verhandlungsführer des Bundes, Horst Seehofer fasst sein Statement wie folgt zusammen: „Wir haben hart und lange miteinander verhandelt, aber es hat sich gelohnt. Auf den öffentlichen Dienst ist Verlass. Das hat sich auch in der Vergangenheit häufig in historischen Situationen gezeigt. Mit dem Tarifabschluss erhalten unsere Beschäftigten im öffentlichen Dienst die Wertschätzung, die sie verdienen.“

Das Tarifergebnis ist in einem 10-seitigen Einigungspapier festgehalten und sieht folgendes Ergebnis vor:

- zum 1. April 2021 werden die Tabellenentgelte um 1,4 Prozent, mindestens aber um 50 Euro, : und ab dem 1. April 2022 um weitere 1,8 Prozent erhöht.

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 28 Monaten und gilt rückwirkend vom 1. September 2020 bis zum 31. Dezember 2022.

Auszubildende, Praktikanten und Studierende

Insgesamt 50 Euro monatlich mehr gibt es für Auszubildende und Praktikanten. Mehr Informationen auf  Seite 65.

Ost-West-Angleichung bei der Arbeitszeit

Ab Januar 2022 wird die Wochenarbeitszeit in den Kommunen VKA-Ost reduziert. Für den KR-Bereich gibt es Sonderregelungen. Mehr Informationen auf  Seite 144 f.

Verlängerung der Altersteilzeit

Die Gewerkschaften konnten die Verlängerung der Altersteilzeit und des FALTERArbeitszeitmodells erreichen. Mehr Informationen auf  Seite 150 f.

Jahressonderzahlung

Ab dem Jahr 2022 wird die Jahressonderzahlung für den VKA-Bereich erhöht. Mehr Informationen auf  Seite 54.

Neuregelungen für Krankenhäuser sowie Pfl egeeinrichtungen
Für Beschäftigte wurde eine Pfl egezulage eingeführt und bestehende Zulagen
erhöht. Mehr Informationen auf  Seite 62.

Corona-Prämie

Alle Beschäftigten erhalten zur Abmilderung der besonderen Belastungen während der Corona-Pandemie eine nach EGr. gestaffelte Sonderzahlung. Die Prämie ist nach EGr gestaffelt:
- Entgeltgruppen 1 bis 8 bei 600 Euro,
- für die Entgeltgruppen 9a bis 12 bei 400 Euro
- und in den Entgeltgruppen 13 bis 15 bei 300 Euro.

Auch Auszubildende, Studierende und Praktikantin erhalten eine Prämie (der Bund zahlt 200 Euro, die Kommunen zahlen 225 Euro). Die Prämie ist steuer- und abgabenfrei, sofern nicht bereits Prämien ausbezahlt wurden und in der Summe
1.500 Euro nicht überschritten werden.

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat in einem Rundschreiben die Details zur Zahlung der Corona Prämie geregelt. Das Rundschreiben können Sie hier einsehen: www.der-oeffentliche-sektor.de ➚ (BMI-Rundschreiben)
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Entgelttabellen für den TVöD (Bund und Kommunen)

Tarifbeschäftigte in Bund, Ländern und Gemeinden

Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (TVöD) – Bund

TVöD/Bund ab 01.04.2021 – Tarifgebiet West und Ost

Erläuterungen zur Zuordnung alte VGr/alte LGr – Bund*

Erläuterungen zur Zuordnung alte VGr/alte LGr – VKA Gemeinden*

* beide Erläuterungen finden Sie unter ww.tarifrecht-im-oeffentlichen-dienst.de

 

Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (TVöD) – Gemeinden
TVöD/VKA ab 01.04.2021 – Tarifgebiet West und Ost 

 

Erläuterungen zur Zuordnung alte VGr/alte LGr – VKA Gemeinden*

 

Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (TVöD) – Versorgungsbetriebe
TVöD/TV-V (§ 6, Absatz 1) ab 01.03.2020 – Tarifgebiet West und Ost 

 

Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (TVöD) –
Sozial- und Erziehungsdienst – West und Ost – TVöD/Sozial- und Erziehungsdienst ab 01.04.2021 –
Tarifgebiet West und Ost 


 

Entgelttabelle für Ärztinnen und Ärzte
gemäß § 46 (Bund) Nr. 22 Abs. 2 zu § 52 TVöD – BT-K ab 01.04.2021 

 

 

Entgelttabelle für Beschäftigte im Pflegedienst
gemäß § 46 (Bund) Nr. 22 Abs. 1 S. 1 zu § 52 TVöD – BT-K gültig ab 01.04.2021 

Pflegebereich: P-Tabelle ersetzt Kr-Anwendungstabelle

Für die Eingruppierung von Gesundheitsberufen gibt es einige Verbesserungen:
- Für die Pflege wird eine neue Tabelle „P“ eingeführt. Sie löst die bisherige Kr-Anwendungstabelle ab. In den Entgeltgruppen P 7 (bislang Kr. 7a) und P 8 (Kr. 8a) wird die Stufe 1 gestrichen, damit steigen die Berufseinsteiger höher ein. Für die Entgeltgruppen P 9 bis P 14 (bislang Kr. 9a bis Kr. 11a) gibt es nun eine Stufe 6 (d.h. mehr Geld für die Beschäftigten mit langer Berufserfahrung).
- Völlig neue Tätigkeitsmerkmale gibt es für die Leitungskräfte (für Lehrkräfte für die Gesundheitsberufe mit wissenschaftlicher Hochschulbildung wurde z.B. die Entgeltgruppe 13 geschaffen).

 

Pauschalentgelt für Kraftfahrer*, die am 01.10.2005 vorhanden waren Tabelle Kraftfahrer TV-Bund ab 01.04.2021

* Für die am 30. September 2005 vorhandenen Kraftfahrer/Kraftfahrerinnen, deren Arbeitsverhältnis zum Bund über den 30. September 2005 hinaus fortbesteht und die am 1. Oktober 2005 unter den Geltungsbereich des TVöD fallen.

 

Pauschalentgelt für Kraftfahrer, die ab 01.10.2005 neu eingestellt worden sind
Tabelle Kraftfahrer TV-Bund ab 01.04.2021


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Hier bieten wir Ihnen eine Übersicht über die aktuellen Gehaltstabellen im öffentlichen Dienst:

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1.) Vergütungs- und Lohntabellen

     

Angestellte

 

West

Ost

Bund und Länder

ab 1.2.2005 >>>zum Download

ab 1.2.2005 >>>zum Download

Gemeinden

ab 1.2.2005 >>>zum Download

ab 1.2.2005 >>>zum Download

Pflegedienst, Krankenhäuser

ab 1.2.2005 >>>zum Download

ab 1.2.2005 >>>zum Download

Auszubildende ab 1.2.2005 >>>zum Download ab 1.2.2005 >>>zum Download

 

 

 

 

Zu den Dienstbezügen zählt auch der Familienzuschlag. Hier die aktuellen Werte >>>zum Download

 

 


 

2. Besoldungstabellen

 

West

Ost

A-Besoldung ab 1.8.2004 >>>zum Download ab 1.8.2004 >>>zum Download
B-Besoldung  ab 1.8.2004 >>>zum Download  ab 1.8.2004 >>>zum Download

C-Besoldung

und W-Besoldung

 ab 1.8.2004 >>>Download

ab 1.8.2004 >>>zum Download

 ab 1.8.2004  >>>zum Download

ab 1.8.2004 >>>zum Download

Richterbesoldung

 ab 1.8.2004 >>>zum Download  ab 1.8.2004 >>>zum Download
Beamtenanwärter  ab 1.8.2004  ab 1.8.2004

 

 

 

 

Zu den Dienstbezügen zählt auch der Familienzuschlag. Hier die aktuellen Werte >>>zum Download

 



Vorteile für den
öffentlichen Dienst

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