Werbung mit Textlink: Diesen Platz können Sie mieten! Schon für 250 Euro können Sie einen Text mit 150 Zeichen für drei Monate buchen, der auf allen Einzelseiten dieser Website eingeblendet wird. Interesse?
Selbsthilfeeinrichtungen für den öffentlichen Dienst:Die Selbsthilfeeinrichtungen des DBW kennen sich bei Beamten und dem öffentlichen Dienst besonders gut aus und bieten den Angehörigen und deren Familien attraktive Angebote zu leistungsfähigen und preisgünstigen Tarifen.
(1) Beim Südwestrundfunk wird an jedem der drei Sitze eine Dienststelle im Sinne dieses Gesetzes gebildet: 1. Der Dienststelle in Baden-Baden sind alle Beschäftigten zugeordnet, die überwiegend am Sitz in Baden-Baden und außerhalb des Sendegebiets des Südwestrundfunks tätig sind. 2. Der Dienststelle in Stuttgart sind alle sonstigen Beschäftigten zugeordnet, die überwiegend in Baden-Württemberg tätig sind. 3. Der Dienststelle in Mainz sind alle Beschäftigten zugeordnet, die überwiegend in Rheinland-Pfalz tätig sind.
(2) § 9 Abs. 2 findet keine Anwendung.
(3) Leiter der Dienststellen ist der Intendant. Er entscheidet in allen Fällen, in denen nach diesem Gesetz der Leiter der Dienststelle, die übergeordnete Dienststelle und die oberste Dienstbehörde zur Entscheidung befugt sind.
mehr zu: Landespersonalvertretungs-gesetz Baden-Württemberg
Informationen für Beamte im Doppelpack: zum Komplettpreis von 19,50 Euro erhalten Sie 1 x monatlich das Magzin und 1 x jährlich das Taschenbuch "Wissenswertes für Beamte". >>> hier bestellen