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Für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifkräfte des Landes Baden-Württemberg gelten für die Personalvertretung eigenständige Regelungen. Die wichtigsten Fragen zum Personalvertretungsrechts sind im Landespersonalvertretungsgesetz geregelt. Eine aktuelle Fassung des Personalvertretungsgesetzes von Baden-Württemberg finden Sie hier:
mehr zu: Landespersonalvertretungs-gesetz Baden-Württemberg
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