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Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte: Stöhr begrüßt Stärkung der Meinungsfreiheit für Beschäftigte; 21.07.2011

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Aktuelles für Personalräte

Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte:
Stöhr begrüßt Stärkung der Meinungsfreiheit für Beschäftigte

Der 1. Vorsitzende der dbb tarifunion, Frank Stöhr, hat ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte begrüßt, dass die Meinungsfreiheit der Beschäftigten stärkt. Das Gericht hatte entschieden, dass eine öffentlich geäußerte Kritik am Arbeitgeber nicht grundsätzlich eine Kündigung rechtfertig. Stöhr dazu: Die Zeiten, in denen Beschäftigte alle Bedingungen am Arbeitsplatz klaglos hinnehmen mussten, sind zum
Glück vorbei.

Gleichzeitig warnte Stöhr aber davor, das Urteil als Freibrief zu deuten: Dies ist nur eine Entscheidung in einem sehr konkreten Fall. Grundsätzlich sollten die Beschäftigten versuchen, Probleme erst intern zu lösen, bevor sie sich öffentlich äußern. Die Betriebs- und Personalräte sowie Gewerkschaftsvertreter sind im Normalfall die richtigen ersten Ansprechpartner für alle Fragen und Probleme.

Quelle: Pressemeldung des dbb beamtenbund und tarifunion, 21.07.2011


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