Aktuelle Vergütungstabellen im öffentlichen Dienst
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Die Vergütung von Angestellten im öffentlichen Dienst setzt sich zusammen aus
- Grundvergütung
- Ortszuschlag
- und der allgemeinen Stellenzulage.
Hier eine Übersicht der aktuellen Vergütungstabellen von Angestellten und Auszubildenden im öffentlichen Dienst (alte und neue Bundesländer)
Angestellte des Bundes und der Länder
West ab 1.5.2004 >>>weiter
Ost ab 1.5.2004 >>>weiter
Angestellte der Gemeinden
West ab 1.5.2004 >>>weiter
Ost ab 1.5.2004 >>>weiter
Pflegepersonal und Hebammen bei Bund, Ländern und Gemeinden
West ab 1.5.2004 >>>weiter
Ost ab 1.5.2004 >>>weiter
Gesamtvergütungen unter 18 Jahren
West und Ost ab 1.5.2004 >>>weiter
Ausbildungsvergütungen für Schülerinnen und Schüler in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Krankenpflegehilfe und in der Geburtshilfe
West und Ost bis 30.4.2004 und ab 1.5.2004 >>>weiter
Entgelte im Praktikum
West und Ost bis 30.04.2004 und ab 1.5.2004 >>>weiter
Auszubildende im öffentlichen Dienst
West und Ost bis 30.04.2004 und ab 1.5.2004 >>>weiter
Zu den Dienstbezügen zählt auch der Ortszuschlag, hier die aktuellen Werte >>>weiter
Bei anderen Bestandteilen des Entgelts handelt es sich insoweit nicht um eine Vergütung. Die Höhe der Vergütung hängt von der jeweiligen Vergütungsgruppe und dem Lebensalter ab. Die Grundvergütung der ersten Lebensaltersstufe wird vom Beginn des Monats an gezahlt, in dem der Angestellte das 21. Lebensjahr (Vergütungsgruppen III bis X) bzw. das 23. Lebensjahr (Vergütungsgruppen I bis IIb) vollendet. Angestellte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten an Stelle der Grundvergütung und des Ortszuschlags eine Gesamtvergütung. Mehr über die Bezahlung im öffentlichen Dienst erfahren Sie in der aktuellen Jahresausgabe des Ratgebers "Rund ums Geld im öffentlichen Dienst", den Sie hier für nur 7,50 Euro bestellen können >>>weiter
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