„Vorruhestand bei Postnachfolgeunternehmen - Post, Postbank und Telekom - beschlossen"
Aus einer Pressemeldung der Gewerkschaft ver.di:
„Vorruhestand bei Postnachfolgeunternehmen beschlossen"
Bundestag und Bundesrat haben eine gesetzliche Regelung zum Vorruhestand für Beamtinnen und Beamte ab 55 Jahren beschlossen. Sie können, wenn der Antrag auf Vorruhestand genehmigt wird, ohne Versorgungsabschläge in den vorzeitigen Ruhestand gehen. Mit dem Gesetz sollen die Personalüberhänge in den Unternehmen sozialverträglich abgebaut werden. Der Gesetzgeber hat die Unternehmen zur Finanzierung der Mehrkosten verpflichtet.
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