Lexikon Frauenratgeber: Laufbahngruppen

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Laufbahngruppen

Seit 2009 bildet die BLV den zentralen rechtlichen Rahmen für personalpolitische Entscheidungen der Verwaltung und zugleich Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten jeder Einzelnen. So jedenfalls sieht es das Bundesinnenministerium. Mit der neuen Bundeslaufbahnverordnung (BLV) ist auch das Laufbahnsystem umgestaltet worden. Mit ihm soll auf die Auswirkungen des demographischen Wandels reagiert und insbesondere in den technischen Berufsfeldern verstärkt auf Fachpersonal zurückgegriffen werden können, das seine Qualifikation zuerst in der Wirtschaft erworben hat. Das bedeutet: „Quereinsteigerinnen" könnte der Zugang zum öffentlichen Dienst erleichtert werden.

Anders als bisher werden nicht nur Ämter derselben Fachrichtung einer Laufbahn zugeordnet, sondern verwandte und gleichwertige Vor- und Ausbildungen in einer Laufbahn zusammengefasst. Pro Laufbahngruppe gibt es maximal neun Laufbahnen. – statt der bisherigen 125.

Das Verfahren zur Erlangung der Laufbahnbefähigung wurde vereinheitlicht (§§ 7, 8 BLV). Die Befähigung kann entweder durch Abschluss eines Vorbereitungsdienstes bzw. Aufstiegsverfahrens oder durch Anerkennung erlangt werden.


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