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Mehrarbeitsvergütung für Beamtinnen und Beamte

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Mehrarbeitsvergütung für Beamtinnen und Beamte

Beamten mit Dienstbezügen in der BesoldungsordnungA kann in besonderen Bereichen für angeordnete Mehrarbeit eine Vergütung gezahlt werden. Hierzu gehören beispielsweise:
- der Arzt- und Pflegedienst in Krankenhäusern, Kliniken und Sanatorien,
- der Abfertigungsdienst der Zollverwaltung,
- der polizeiliche Vollzugsdienst,
- der Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr,
- der Schuldienst als Lehrer sowie
- einige Bereiche der Aktiengesellschaften der
- im Betriebsdienst des Bundeseisenbahnvermögens, soweit der Dienst bei einer ausgegliederten Gesellschaft geleistet wird und der Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost. In anderen Bereichen kann ebenfalls eine Vergütung geleistet werden, soweit Mehrarbeit geleistet wird, u. a. im Rahmen eines Dienstes in Bereitschaftsdienst oder Schichtdienstes. Die Vergütung muss versteuert werden.


  


 


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