Niedersächsiches Beamtengesetz - NBG -

 

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Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG)

zur Übersicht weiterer Beamtengesetze 

 

LINK-TIPP zum Wortlaut der aktuellen Fassung des Niedersächsischen Beamtengesetzes:

http://www.besoldung-niedersachsen.de 

 

Inhaltsübersicht

Abschnitt I:
Einleitende Vorschriften

§   1 Geltungsbereich
§   1a Öffentlicher Dienst 
§   2  Dienstherrnfähigkeit 
§   3 Oberste Dienstbehörde, Dienstvorgesetzter, Vorgesetzter, allgemeine Zuständigkeit
 
Abschnitt II:
Beamtenverhältnis
1. Allgemeines 

§   4 Inhalt des Beamtenverhältnisses
§   5 Beamtenaufgaben 
§   6 Arten des Beamtenverhältnisses 

2. Ernennung
§   7 Fälle und Form der Ernennung 
§   8 Auslese 
§   9 Einstellungsvoraussetzungen für Laufbahnbewerber 
§  10  Einstellungsvoraussetzungen für andere Bewerber 
§  11  Voraussetzungen für die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit
§  12 Voraussetzungen für die Ernennung zum Beamten auf Zeit 
§  13 Anstellung 
§  14 Beförderung, Durchlaufen
von Ämtern
§  14a Beförderungsverbot
§  15 Zuständigkeit für die Ernennung 
§  16 Wirksamwerden der Ernennung 
§  17 Erlöschen privatrechtlicher Arbeitsverhältnisse 
§  18 Nichtigkeit der Ernennung
§  19  Rücknahme der Ernennung 
§  20 Wirksamkeit von Amtshandlungen 

3. Laufbahnen 
§  21 Laufbahnvorschriften, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen 
§  22 Laufbahnen, Zuordnungsgrundsätze 
§  22a  Laufbahnwechsel 
§  23 Allgemeine Laufbahnerfordernisse für den einfachen Dienst 
§  24 Allgemeine Laufbahnerfordernisse für den mittleren Dienst 
§  25  Allgemeine Laufbahnerfordernisse für den gehobenen Dienst 
§  26 Allgemeine Laufbahnerfordernisse für den höheren Dienst 
§  27  Vorbildung und Befähigung, die im Bereich eines anderen Dienstherren erworben sind 
§  27a Anrechnung auf den Vorbereitungsdienst
§  28 Beamte besonderer Fachrichtungen 
§  28a Bewerber aus Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§  29 Probezeit
§  30 Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn 

4. Abordnung und Versetzung 
§  31 Abordnung 
§  32 Versetzung 
§  33 Dienstherrnwechsel über den Landesbereich 
§  34 Zuständigkeit bei Dienstherrenwechsel 

5. Beendigung des Beamtenverhältnisses 
a) Allgemeines
§  35 Beendigungsgründe
b) Entlassung 
§  36 Entlassung kraft Gesetzes 
§  37 Entlassung durch Verwaltungsakt 
§  37a Entlassung an Stelle des Eintritts in den Ruhestand 
§  38 Entlassung auf Antrag 
§  39 Besondere Entlassungsgründe für Beamte auf Probe 
§  40 Jederzeitige Entlassung von Beamten auf Widerruf 
§  41 Entlassungsverfahren 
§  41a  Vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung von Bezügen 
§  42  Wirkungen der Entlassung 
c) Verlust der Beamtenrechte 
§  43  Fälle eines Verlustes der Beamtenrechte
§  44  Wirkungen der Verluste der Beamtenrechte
§  45 Gnadenerweis bei Verlust der Beamtenrechte
§  46 Folgen günstigerer Entscheidungen im Wiederaufnahmeverfahren 
d) Eintritt in den Ruhestand 
§  47 Einstweiliger Ruhestand
§  48 Beginn des einstweiligen Ruhestandes
§ 49 - aufgehoben - 
§  50 Wiederverwendung aus dem einstweiligen Ruhestand 
§  51 Eintritt in den Ruhestand bei Erreichen der Altersgrenze
§  52  Hinausschieben der Altersgrenze 
§  53 Eintritt in den Ruhestand bei Ablauf der Amtszeit 
§  54 Dienstunfähigkeit 
§  54a - gestrichen -
§  55  Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
§  56  Begrenzte Dienstunfähigkeit
§  57  Versetzung in den Ruhestand vor Erreichen der Altersgrenze
§  58 Versetzung von Beamten auf Probe in den Ruhestand 
§  59  Wiederverwendung aus dem Ruhestand
§  59a  Übermittlung ärztlicher Daten 
§  60  Zuständigkeit, Beginn des Ruhestandes  

 Abschnitt III: Rechtliche Stellung des Beamten 
1. Pflichten 
§  61 Unparteiische Amtsführung, politisches Verhalten 
§  62  Hingabe an den Beruf, würdiges Verhalten 
§  63  Zusammenarbeit, Weisungsgebundenheit 
§  64 Rechtmäßigkeit des Handelns 
§  65 Diensteid 
§  66  Ausschluss von Amtshandlungen 
§  67 Verbot der Amtsführung 
§  68 Schweigepflicht 
§  69  Gründe für die Versagung der Aussagegenehmigung
§  70  Zuständigkeit für die Entscheidung über die Aussagegenehmigung 
§  71  Herausgabe von Schriftgut 
§  71a Nebentätigkeit, Grundsatz 
§  71b Gutachtertätitigkeit 
§  72  Pflicht zur Nebentätigkeit 
§  73  Genehmigungsbedürftige Nebentätigkeit 
§  74 Genehmigungsfreie Nebentätigkeit 
§  74a Dienstliche Verantwortlichkeit; Ausübung einer Nebentätigkeit 
§  75 Vergütung für Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst 
§  75a Ablieferung von Nebentätigkeitsvergütungen 
§  75b Ausnahmen von § 75a 
§  75c Nutzungsentgelt 
§  75d  Abrechnung über Nebentätigkeitsvergütung 
§  75e Begriff der Nebentätigkeitsvergütung 
§  76 Rückgriff bei Nebentätigkeit 
§  77 Beendigung der mit dem Amt verbundenen Nebentätigkeit 
§  77a Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses 
§  78 Annahme von Belohnung und Geschenken 
§  79 Anordnung des Verfalls 
§  80 Arbeitszeit 
§  80a  Teilzeitbeschäftigung auf Antrag 
§  80b Altersteilzeit
§  80c Einstellungsteilzeit 
§  80d Beurlaubung aus Arbeitsmarktgründen 
§  80e Belehrungspflicht 
§  81 Fernbleiben vom Dienst 
§  82 Wohnung 
§  83 Aufenthalt in der Nähe des Dienstortes 
§  84 Dienstkleidung und Amtstracht 
2. Nichterfüllung von Pflichten 
§  85 Dienstvergehen 
§  86 Haftung 
3. Rechte 
§  87 Fürsorge- und Treuepflicht des Dienstherrn
§  87a Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung aus familiären Gründen 
§  87b Benachteiligungsverbot bei ermäßigter Arbeitszeit 
§  87c Beihilfen
§  88 Mutterschutz, Elternzeit, Jugendarbeitsschutz 
§  89 Amtsbezeichnung 
§  90  Besoldung
§§ 91 bis 94 - aufgehoben - 
§  95 Übergang von Schadensersatzansprüchen auf den Dienstherrn 
§  96  Ersatz von Sachschaden
§  97  Versorgungsanspruch 
§  98 Reise- und Umzugskosten
§  98a  Verzinsung, Abtretung, Verpfändung, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Rückforderung 
§  99 Urlaub 
§ 100 Anträge und Beschwerden
§ 101 Personaldatenverarbeitung 
§ 101a Personalakten
§ 101b Beihilfeakten 
§ 101c Anhörung 
§ 101d  Einsichtsrecht 
§ 101e Aktenvorlage und Auskunft 
§ 101f Entfernung von Unterlagen 
§ 101g Aufbewahrung 
§ 101h Personalaktendaten in Dateien 
§ 102  Vereinigungsfreiheit 
§ 103 Dienstzeugnis 

4. Beteiligung der Gewerkschaften 
§ 104 Beteiligung der Gewerkschaften

5. Rechtsstellung der Beamten bei der Wahl in gesetzgebende Körperschaften und kommunale Vertretungen 
§ 105 Wahlvorbereitungsurlaub
§ 106 Ruhen der Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis
§ 107 Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats 
§ 108 Anrechnung der Ruhenszeit auf die Dienstzeit 
§ 108a  Wahlbeamte auf Zeit und Beamte im einstweiligen Ruhestand 
§ 108b Teilzeitbeschäftigung, Mandatsurlaub 

6. Rechtsstellung der Beamten bei Umbildung von Behörden oder von Körperschaften des öffentlichen Rechts 
§ 109 Umbildung von Behörden 
§ 110  Wechsel des Dienstherrn bei Umbildung von Körperschaften 
§ 110a -aufgehoben -
§ 111 Fortsetzung des Dienstverhältnisses
§ 112 Verwendung der übernommenen Beamten
§ 113 Ernennungsbeschränkungen vor Körperschaftsumbildungen 
§ 114 Versorgungsempfänger bei der Umbildung von Körperschaften 
§ 115 Begriff der Körperschaft

 

Abschnitt IV: Landespersonalausschuss 
§ 116  Zusammensetzung 
§ 117 Unabhängigkeit 
§ 118 Ausscheiden der Mitglieder 
§ 119 Aufgaben 
§ 120 Geschäftsordnung und Verfahren 
§ 121 Beweiserhebungen, Amtshilfe
§ 122 Geschäftsstelle
§ 123  Dienstaufsicht 
 
Abschnitt V - (§§124 bis 190) - aufgehoben - 
  
Abschnitt VI: Zustellung und Rechtsweg 
§ 191 Zustellung 
§ 192 Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte
§ 193 Revision 
 
Abschnitt VII: Sondervorschriften für einzelne Beamtengruppen 
1. Beamte auf Zeit
§ 194 Beamte auf Zeit 
§ 194a Ämter mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Zeit 
§ 194b  Anwendbarkeit des § 80d
2. Ehrenbeamte 
§ 195 Ehrenbeamte 
3. Mittelbare Landesbeamte
§ 196 Amtsbezeichnungen 
§ 197 Zuständigkeit 
§ 198 Einrichtung und Wegfall von Stellen bei Nichtgebietskörperschaften 
§ 199 Befugnisse der Aufsichtsbehörden bei Nichtgebietskörperschaften 
3a. Beamte, die unter § 39 Abs. 2 und § 47 Abs. 2 fallen 
§ 199a Zuständigkeitsregelung 
§ 199b - aufgehoben - 
4. Beamte beim Landtag
§ 200 Beamte beim Landtag 
5. Beamtetes wissenschaftliches und künstlerisches Personal an Hochschulen 
§ 201 Beamtetes wissenschaftliches und künstlerisches Personal an Hochschulen 
5a. Beamte des Schul- und Schulaufsichtsdienstes 
§ 202  Vor- und Ausbildung, Aufstieg 
§203 bis § 217 - aufgehoben - 
6. Polizeivollzugsbeamte
§ 218 Anwendung der allgemeinen Vorschriften, Abgrenzung des Personenkreises
§ 219 Laufbahnen
§ 220 Beförderungen
§ 221- aufgehoben -
§ 222 Gemeinschaftsunterkunft und -verpflegung
§ 223 Dienstausrüstung
§ 224 Ausstattung, Aufwandsentschädigung, Heilfürsorge
§ 224a Betreuung bei Übungen und besonderen Einsätzen
§ 225 Verbot politischer Betätigung in Uniform
§ 226 Dienstunfähigkeit von Polizeivollzugsbeamten
§ 227- aufgehoben -
§ 228 Altersgrenze
§ 228a bis 229 - aufgehoben -

7. Beamte des Feuerwehrdienstes 
§ 230 Beamte des Feuerwehrdienstes

8. Beamte der Justizverwaltung - hier nicht abgedruckt - 
§ 230a Beamte der Justizverwaltung

9. (§ 230b) - aufgehoben -
 

Abschnitt VIII : Übergangs- und Schlussvorschriften 
1. Allgemeine Übergangsvorschriften 
§ 231 Nichterteilung von neuen Ernennungsurkunden 
§ 232 Fehlen der Staatsangehörigkeit oder Volkszugehörigkeit
§ 232a Fehlen der Einstellungsvoraussetzungen und der Probezeit 
§ 233 Reichsgebiet, öffentlicher Dienst in den eingegliederten Gebieten und im Ausland 
§§ 234, 235 - aufgehoben -

2. (§§ 235a bis 249) - aufgehoben -

3. Überleitung der Beamtenverhältnisse 
§ 250 Allgemeiner Rechtsstand
§ 251 - aufgehoben - 
§ 252 Erhaltung von Anwartschaften
§§ 253 - 257 - aufgehoben - 

4. Anwendungsbereich 
§ 258 - aufgehoben - 
§ 259 Landesrechnungshof 
§ 260 - aufgehoben - 
§ 261 Angestellte und Arbeiter 
5. Anpassung, Aufhebung und Fortgeltung von Rechtsvorschriften 
§§ 262, 263 - aufgehoben - 
§ 264 Aufhebung von Vorschriften
§ 265 Weitergeltende Vorschriften 
§ 266 Bezugnahmen 
§ 267 - gegenstandslos - 
6. Unmittelbar geltendes Bundesrecht 
§ 268 Unmittelbar geltendes Bundesrecht
6a. Zuständigkeit für Verordnungen
§ 268a Zuständigkeit für Verordnungen
7. Inkrafttreten 
§ 269 In-Kraft-Treten 

 

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*) § 28a dient der Umsetzung der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21.Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsbildung abschließen (ABL. EG 1989 Nr. L 19 S.16), und der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18.Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (Abl. EG Nr. L 209 S.25).

 



 

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Red 20231018

 

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