Die Beamtenversorgung: Unfallfürsorge nach der Beamtenversorgung
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Unfallfürsorge
54------Unfallfürsorge
54------Dienstunfall
55------Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen
56------Heilverfahren
56------Unfallausgleich
57------Unfallruhegehalt
57------Unterhaltsbeitrag für ehemalige Beamte
58------Unfall-Hinterbliebenenversorgung
58------Einmalige Unfallentschädigung
58------Schadensausgleich in besonderen Fällen
58------Einsatzversorgung bei besonderer Verwendung im Ausland
Unfallfürsorge
Allgemeines
Die beamtenrechtliche Unfallfürsorge dient vornehmlich der Absicherung von im Dienst oder infolge des Dienstes verursachten Beeinträchtigungen körperlicher Art. Jeder Beamte soll durch besondere Leistungen vor spezifischen, mit dem Dienst verbundenen Risiken und dort erlittener Beschädigungen oder durch den Dienst hervorgerufener Krankheiten geschützt werden. Systematisch sind die Regelungen zur Unfallfürsorge im Beamtenversorgungsrecht erfasst, obwohl auch im Dienst befindliche (aktive) Beamte in den Anwendungsbereich fallen. Der Anspruch auf Unfallfürsorge (§§ 30 ff BeamtVG) kann nur durch einen Dienstunfall ausgelöst werden. Was ein Dienstunfall ist, ist in § 31 BeamtVG Bund oder entsprechendem Landesbeamtenrecht legaldefiniert („ein auf äußere Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich- und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist“).
Die Leistungen der Dienstunfallfürsorge umfassen materielle Erstattungstatbestände ebenso wie Heilfürsorgeleistungen aber auch die Unfall-Hinterbliebenenversorgung im Falle eines dienstlich verursachten Versterbens eines Beamten und sind gesetzlich abschließend aufgeführt:
- die Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen
- das Heilverfahren
- den Unfallausgleich
- das Unfallruhegehalt / erhöhtes Unfallruhegehalt bzw. Unterhaltsbeitrag
- die Unfall-Hinterbliebenenversorgung
- die einmalige Unfallentschädigung
- den Schadensausgleich in besonderen Fällen
- die Einsatzversorgung bei besonderer Verwendung im Ausland
Diese Ansprüche sind somit das Äquivalent zum Recht der gesetzlichen Unfallversicherung (7. Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung), jedoch mit beamtenrechtlichen Besonderheiten. Für Soldaten sind die speziellen Unfallfürsorgevorschriften zur Unfall- und Beschädigtenversorgung separat im Soldatenversorgungsgesetz (SVG) geregelt. Mit dem „Versorgungsänderungsgesetz 2001“ wurde die Unfallfürsorgeleistung auch auf das Kind einer Beamtin ausgedehnt, das durch deren Dienstunfall während der Schwangerschaft unmittelbar geschädigt wurde. Damit entsteht auch für das geschädigte Kind ein eigener Anspruch auf bestimmte Unfallfürsorgeleistungen, beispielsweise Heilverfahren oder Unfallausgleich.
Dienstunfall
Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist. Zum Dienst gehören
- Dienstreisen, Dienstgänge und die dienstliche Tätigkeit am Bestimmungsort
- die Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen
- Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder in dem ihm gleichstehenden Dienst, zu
deren Übernahme der Beamte gemäß § 64 des Bundesbeamtengesetzes oder entsprechendem Landesrecht verpflichtet ist
- Tätigkeiten, deren Wahrnehmung vom Beamten im Zusammenhang mit den Dienstgeschäften erwartet werden, sofern der Beamte hierbei nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert ist (§ 2 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch).
Als Dienst gilt auch das Zurücklegen des mit dem Dienst zusammenhängenden Weges nach und von der Dienststelle. Der Zusammenhang mit dem Dienst gilt als nicht unterbrochen, wenn der Beamte von dem unmittelbaren Weg zwischen der Wohnung und der Dienststelle in vertretbarem Umfang abweicht, weil sein dem Grunde nach kindergeldberechtigendes Kind, das mit ihm in einem Haushalt lebt, wegen seiner oder seines Ehegatten beruflichen Tätigkeit fremder Obhut anvertraut wird oder weil er mit anderen berufstätigen oder in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherten Personen gemeinsam ein Fahrzeug für den Weg nach und von der Dienststelle benutzt. Ein Unfall, den der Verletzte bei Durchführung des Heilverfahrens (§ 33 BeamtVG) oder auf einem hierzu notwendigen Wege erleidet, gilt als Folge eines Dienstunfalls.
Erkrankt ein Beamter, der nach der Art seiner dienstlichen Verrichtung der Gefahr der Erkrankung an bestimmten Krankheiten besonders ausgesetzt ist, an einer solchen Krankheit, so gilt dies als Dienstunfall, es sei denn, dass der Beamte sich die Krankheit außerhalb des Dienstes zugezogen hat. Die Erkrankung an einer solchen Krankheit gilt jedoch stets als Dienstunfall, wenn sie durch gesundheitsschädigende Verhältnisse verursacht worden ist, denen der Beamte am Ort seines dienstlich angeordneten Aufenthaltes im Ausland besonders ausgesetzt war. Die in Betracht kommenden Krankheiten bestimmt der Gesetzgeber.
Dem durch Dienstunfall verursachten Körperschaden ist ein Körperschaden gleichzusetzen, den ein Beamter außerhalb seines Dienstes erleidet, wenn er im Hinblick auf sein pflichtgemäßes dienstliches Verhalten oder wegen seiner Eigenschaft als Beamter angegriffen wird.
Unfallfürsorge kann auch einem Beamten gewährt werden, der zur Wahrnehmung einer Tätigkeit, die öffentlichen Belangen oder dienstlichen Interessen dient, beurlaubt worden ist und in Ausübung oder infolge dieser Tätigkeit einen Körperschaden erleidet.
Gleichzuachten ist ferner ein Körperschaden, den ein Beamter im Ausland erleidet, wenn er bei Kriegshandlungen, Aufruhr oder Unruhen, denen er am Ort seines dienstlich angeordneten Aufenthaltes im Ausland besonders ausgesetzt war, angegriffen wird. Unfallfürsorge wird auch gewährt, wenn eine gesundheitliche Schädigung bei dienstlicher Verwendung oder bei Dienstgeschäften im Ausland auf einen Unfall oder eine Erkrankung im Zusammenhang mit einer Verschleppung oder einer Gefangenschaft zurückzuführen ist oder darauf beruht, dass der Beamte aus sonstigen mit dem Dienst zusammenhängenden Gründen, die er nicht zu vertreten hat, dem Einflussbereich des Dienstherrn entzogen ist. Diese Tatbestände sind mittlerweile spezialgeregelt im Institut der Einsatzversorgung des § 31a BeamtVG.
Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen
Sind bei einem Dienstunfall Kleidungsstücke oder sonstige Gegenstände, die der Beamte (zur Ausführung des Dienstes) mit sich geführt hat, beschädigt oder zerstört worden oder abhanden gekommen, so kann dafür Ersatz geleistet werden. Sind durch die Erste-Hilfe-Leistung nach dem Unfall besondere Kosten entstanden, so ist dem Beamten bei Nachweis der notwendige Aufwand zu ersetzen.
Heilverfahren
Das Heilverfahren umfasst die notwendige ärztliche Behandlung, die notwendige Versorgung mit Arznei- oder andere Heilmitteln, Ausstattung mit Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln und die notwendige Pflege. Zur Sicherung des Heilerfolges kann auch eine Krankenhausbehandlung oder Heilanstaltspflege gewährt werden, wobei immer die Verpflichtung für den Verletzten besteht, sich der ärztlichen Behandlung zu unterziehen. Ersetzt werden können auch außergewöhnliche Kosten für Kleider- und Wäscheverschleiß, die eine Folge des Dienstunfalls sind. Verletzte sind dabei grundsätzlich verpflichtet, sich der Behandlung zu unterziehen, wenn dies zur Sicherung des Heilerfolgs notwendig ist. Bestehen Zweifel an der Notwendigkeit und Angemessenheit, kann zum Vergleich das Beihilferecht dienen. Gegenüber der Beihilfegewährung ist jedoch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gesteigert – das heißt: Die Beihilfe ist keine Obergrenze. Die Durchführung richtet sich nach der Heilverfahrensverordnung (HeilvfV) vom 25. 4. 1979 (BGBl. I S. 502).
Unfallausgleich
Ein Unfallausgleich kommt für Beamtinnen und Beamte dann in Betracht, wenn infolge eines Dienstunfalls ihre Erwerbsfähigkeit für länger als sechs Monate wesentlich eingeschränkt ist. Der Ausgleich wird für die gesamte Dauer der Beschränkung gewährt und neben den Dienst- und Anwärterbezügen oder dem Ruhegehalt gezahlt und ist steuerfrei (§ 3 Nr. 6 EStG). Die Höhe des Unfallausgleichs entspricht dem Betrag der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und richtet sich nach dem Grad der Erwerbsminderung.
Tabelle: Beschädigtengrundrente (Stand: August 2019)
Tabelle: Grundrente für Schwerbeschädigte
Ändern sich die Verhältnisse, die für die Feststellung maßgebend gewesen sind, wesentlich, erfolgt eine Neufeststellung.
Unfallruhegehalt
Ist ein Beamter infolge eines Dienstunfalls dienstunfähig geworden (vgl. § 44 Bundesbeamtengesetz und entsprechendes Landesrecht) und in den Ruhestand versetzt worden, erhält er Unfallruhegehalt. Das Unfallruhegehalt ist das Kernstück der Dienstunfallfürsorge. Die Dienstunfallfürsorge wird dem Grunde nach wie die Regelbeamtenversorgung ermittelt, beinhaltet aber eine Reihe von materiellen Verbesserungen bei der Berechnung und der Höhe des Unfallruhegehalts. So entfallen zunächst die Anwendung des Versorgungsabschlags und auch eine Absenkung des Höchstruhegehaltssatzes. Bei der Ermittlung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit ist dagegen die Zurechnungszeit auf die Hälfte begrenzt (§ 13 Abs. 1 i. V. m. § 36 Abs. 2 BeamtVG).
Das nach § 14 Abs. 1 BeamtVG ermittelte Ruhegehalt erhöht sich zudem pauschal um 20 Prozentpunkte und beträgt mindestens 66 2/3, höchstens aber 75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. In einigen Bundesländern wurde dagegen mittlerweile auch das Höchstunfallruhegehalt schrittweise auf 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge abgesenkt. Das Unfallruhegehalt beträgt jedoch mindestens 75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 (vgl. auch § 69e Abs. 6 BeamtVG).
Erhöhtes Unfallruhegehalt
Setzt sich eine Beamtin bzw. ein Beamter bei Ausübung einer dienstlichen Handlung einer damit verbundenen besonderen Lebensgefahr aus und tritt infolge dieser Gefährdung ein Dienstunfall mit daraus resultierender Dienstunfähigkeit ein („qualifizierter Dienstunfall“), kommt ein erhöhtes Unfallruhegehalt in Betracht. Unterscheidungsmerkmal zum „normalen“ Dienstunfall ist also der lebensgefährdende Dienst im Einzelfall.
Bei der Bemessung des erhöhten Unfallruhegehaltes sind 80 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der übernächsten Besoldungsgruppe (BesGr) zugrunde zu legen. Allerdings muss der Beamte nicht nur infolge des Dienstunfalls in den Ruhestand versetzt worden sein, sondern zugleich zum Zeitpunkt der Versetzung in seiner Erwerbsfähigkeit um mind. 50 Prozent beschränkt sein. Das erhöhte Unfallruhegehalt ist in den Laufbahnen des einfachen Dienstes mind. aus A 6, des mittleren Dienstes mind. Aus A 9, des gehobenen Dienstes mind. aus A 12 und des höheren Dienstes mind. aus A 16 zu berechnen. Das erhöhte Unfallruhegehalt kommt auch in Betracht, wenn der Beamte dienstunfähig geworden ist, weil er in Ausübung des Dienstes durch einen rechtswidrigen Angriff oder einen außerhalb des Dienstes erlittenen Körperschaden, den er im Hinblick auf ein pflichtgemäßes dienstliches Verhalten oder deswegen erlitten hat, weil er in seiner Eigenschaft als Beamter angegriffen wurde.
Unterhaltsbeitrag für ehemalige Beamte
Ein durch Dienstunfall verletzter ehemaliger Beamter, dessen Beamtenverhältnis nicht durch Eintritt in den Ruhestand beendet wurde, erhält neben dem Heilverfahren für die Dauer einer durch den Dienstunfall verursachten Erwerbsbeschränkung einen Unterhaltsbeitrag, dessen Höhe sich nach dem Grad der Erwerbsbeschränkung richtet.
Unfall-Hinterbliebenenversorgung
Stirbt ein Beamter, der Anspruch auf Unfallruhegehalt gehabt hätte, oder der Empfänger von Unfallruhegehalt an den Folgen eines Dienstunfalls, erhalten die Hinterbliebenen eine Unfall-Hinterbliebenenversorgung.
Danach beträgt das Witwen- oder Witwergeld 60 Prozent des Unfallruhegehalts; das Waisengeld für jedes waisengeldberechtigte Kind und für jedes elternlose Enkelkind, sofern deren Lebensunterhalt zur Zeit des Dienstunfalls ganz oder überwiegend durch den Verstorbenen bestritten wurde, ohne Unterscheidung zwischen Voll- und Halbwaisen 30 Prozent des Unfallruhegehalts. Ist der Tod nicht durch den Dienstunfall verursacht, erhalten die Hinterbliebenen allgemeine Hinterbliebenenversorgung; diese Bezüge sind aber unter Zugrundelegung des Unfallruhegehalts zu berechnen.
Einmalige Unfallentschädigung
Eine einmalige Unfallentschädigung in Höhe von 80.000 Euro (in einigen Bundesländern gestaffelt nach Schädigungsfolgen 50.000 – 100.000 Euro; beim Bund /Hamburg/Schleswig-Holstein/Nordrhein-Westfalen: 150.000 Euro) wird bei Beendigung des Dienstverhältnisses neben dem Ruhegehalt an Beamte gezahlt, die bei Einsatz des Lebens im Dienst oder bei besonders gefährlicher Verwendung so schwer verletzt wurden, dass eine Minderung ihrer Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 Prozent eingetreten ist („qualifizierter Dienstunfall“, vgl. § 37 BeamtVG). Alternativ erhalten Hinterbliebene und nahe Angehörige eine einmalige Unfallentschädigung, falls der Beamte infolge eines qualifizierten Dienstunfalls verstorben ist und an ihn noch keine Unfallentschädigung gezahlt wurde. Auch diese Beträge sind in Bund und Ländern mittlerweile unterschiedlich ausgestaltet und richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis (Witwen/Kinder, Eltern, Großeltern/Enkel).
Schadensausgleich in besonderen Fällen
Zusätzlich kommen als Unfallfürsorgeleistung Ansprüche für Schäden in Frage, die z. B. wegen Kriegshandlungen, Naturkatastrophen oder Gewaltakten gegenüber staatlichen Amtsträgern im Ausland entstanden sind. Diese werden dem Beamten nach § 43a Abs. 1 BeamtVG „in angemessenem Umfang ersetzt“.
Einsatzversorgung bei besonderer Verwendung im Ausland
Das neue Institut der „Einsatzversorgung“ (§ 31 a BeamtVG) trägt dem Umstand Rechnung, dass im internationalen Rahmen durch Auslandseinsätze von Beamten, Soldaten und sonstigen Angehörigen des öffentlichen Dienstes gesteigerte Verantwortung übernommen wird. Dementsprechend wurde durch das Gesetz zur Regelung der Versorgung bei besonderer Auslandsverwendung (Einsatzversorgungsgesetz – EinsatzVG) vom 21. Dezember 2004 und durch das Gesetz zur Verbesserung der Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen (Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz – EinsatzVVerbG) vom 5. Dezember 2011 das Versorgungsrecht bei Auslandseinsätzen den veränderten Anforderungen laufend und in umfassender Weise angepasst.
Red 20231010 / G 20210810 / 20200405
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- Dienststellen mit bildenden, wissenschaftlichen oder künstlerischen Zwecken
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- Direktionsrecht des Dienststellenleiters s. auch Durchführung von Entscheidungen
- Disziplinarklage s. auch Disziplinarverfahren
- Disziplinarverfahren s. auch Disziplinarklage
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- Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung s. auch Gleichstellung von Frauen und Männern
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- Ehrenamtliche Tätigkeit
- Eigenbetriebe
- Eigengesellschaften
- Eigenverantwortlichkeit
- Eignungsbeurteilung
- Eignungsgespräche
- Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden s. grundlegend neue Arbeitsmethoden
- Eingruppierung
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- Einigungsstelle nach DBGrG
- Einigungsstelle nach PostPersRG
- Einigungsvertrag
- Einrichtungen mit wirtschaftlicher Zwecksetzung
- Einsatzführungskommando
- Einschränkung von Dienststellen s. Änderungen von Dienststellen
- Einseitige Eingriffe in den Dienstbetrieb s. auch Durchführung von Entscheidungen
- Einspruchsrecht gegen Beschlüsse des Personalrats s. Aussetzung von Beschlüssen Einstellung von Angestellten und Arbeitern
- Einstellung von Angestellten und Arbeitern
- Einstellung von Beamten
- Einstellungsgespräche
- Einstellungsrichtlinien
- Einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren
- Eintritt in den Ruhestand
- Einwendungen gegen Kündigung s. auch Mitwirkung bei ordentlicher Kündigung durch den Arbeitgeber, Weiterbeschäftigung bei Kündigungsschutzklage
- Eisenbahn-Bundesamt
- Eisenbahn-Unfallkasse
- Eisenbahnneuordnung
- Eisenbahnneuordnungsgesetz
- Eisenbahnwesen
- Entbindungspflege
- Entlassung von Beamten
- Entlassung von Beamten auf Probe oder auf Widerruf
- Entlohnungsgrundsätze
- Entlohnungsmethoden
- Entscheidungen
- Erforderliche Schulungsveranstaltungen für Personalratsmitglieder
- Ergänzungsabkommen
- Ergänzungsmitglieder
- Erhebung der Disziplinarklage s. Disziplinarklage
- Erlass von Richtlinien über die personelle Auswahl
- Erleichterung des Arbeitsablaufs
- Erlöschen der Anwartschaft
- Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat
- Ermahnungen
- Ersatzansprüche s. Geltendmachung von
- Ersatzkassen
- Ersatzmitglieder im Personalrat
- Ersatzmitglieder im Wahlvorstand
- Ersatzvorstandsmitglieder
- Erweiterter Vorstand
- Europäische Union
- Evangelisches Kirchenamt für die Bundeswehr s. auch Seelsorgeorganisationen in der Bundeswehr
- Evokationsrecht
- Fachkammern und Fachsenate für Personalvertretungssachen s. auch ehrenamtliche Richter in den Fachkammern und Fachsenaten, Verwaltungsgerichte
- Fachliteratur
- Fachzeitschrift
- Fahrtenschreiber
- Faktisches Arbeitsverhältnis
- Fernarbeit
- Fernsehkameras
- Finanzverwaltung
- Fingerabdrücke
- Flottenkommando
- Flugsicherung
- Flurneuordnung
- Forstverwaltung
- Fortbildung
- Fortbildungsveranstaltungen
- Fotokopiergerät
- Fragen der Lohngestaltung innerhalb der Dienststelle
- Frauenbeauftragte
- Frauenfördergesetz
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- Freie Entfaltung der Persönlichkeit
- Freie Mitarbeiter
- Freiheit der Wahl s. Schutz der Wahlfreiheit
- Freistellung
- Freistellung vom Dienst nach Beamtenrecht
- Freistellung von Verbindlichkeiten
- Freistellung zur Durchführung von Personalratsaufgaben
- Freistellung zur Teilnahme an Schulungsveranstaltungen s. auch erforderliche Schulungsveranstaltungen für Personalratsmitglieder, geeignete Schulungsveranstaltungen für Personalratsmitglieder
- Freiwilliges soziales Jahr
- Freizeitausgleich
- Freizeitausgleich bei Personalratsmitgliedern
- Friedenspflicht
- Geeignete Schulungsveranstaltungen für Personalratsmitglieder
- Gegenstandswert
- Geheime Wahl
- Geistliche
- Geltendmachung von Ersatzansprüchen
- Geltungsbereich des BPersVG
- Geltungsbereich des Gesetzes § 1 BPersVG
- Gemeinnützige Arbeit
- Gemeinsame Angelegenheiten
- Gemeinsame Ausschüsse
- Gemeinsame Beteiligung von Richterrat und Personalvertretung
- Gemeinsame Dienststellen
- Gemeinsame Wahl s. auch Personenwahl, Verhältniswahl
- Gemeinschaftliche Besprechungen
- Gemeinschaftliche Betriebe
- Gemeinschaftsunterkunft
- Gender Mainstreaming s. Gleichstellung von Frauen und Männern
- Generelle Regelung
- Gerichte
- Gerichtliche Entscheidungen
- Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Gesamtpersonalrat
- Gesamtpersonalratswahl
- Gesamtschwerbehindertenvertretung
- Gesamtverband der landwirtschaftlichen Alterskassen
- Gesamtvertrauenspersonenausschuss
- Gesamtwahlvorstand
- Geschäftsbedarf
- Geschäftsbesorgungsverträge
- Geschäftsführung der Personalvertretung
- Geschäftsordnung
- Geschäftsverteilung
- Geschlechter s. auch Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung, Gleichstellung von Frauen und Männern
- Gesellschaft für technische Zusammenarbeit
- Gesetz zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Unternehmen der Deutschen Bundespost
- Gesetze
- Gesetze zugunsten der Beschäftigten
- Gesetzesvorrang
- Gesetzgebungskompetenzen des Bundes
- Gestaltung der Arbeitsplätze
- Gestellungsvertrag
- Gesundheitsschutz s. Arbeitschutz und Unfallverhütung, Maßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsschädigungen
- Gewährung von sozialen Zuwendungen
- Gewerbliche Berufsgenossenschaften
- Gewerkschaften s. auch Koalitionen
- Gewerkschaften, Personalvertretung und Dienststelle § 2 BPersVG
- Gewerkschaftliche Betätigung oder Einstellung
- Gewerkschaftliche Vertrauensleute
- Gewerkschaftsbeauftragte
- Gleichbehandlungsgrundsatz s. Gleichheitsgrundsatz
- Gleichberechtigung von Frauen und Männern s. Gleichstellung von Frauen und Männern
- Gleichberechtigung von Personalrat und Dienststellenleiter
- Gleichheitsgrundsatz
- Gleichstellung von Frauen und Männern s. auch Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung, Geschlechter
- Gleichstellungsbeauftragte
- Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz
- Gleichstellungsplan
- Goethe Institut Inter Nationes
- Gremien der Vertrauenspersonen der Soldaten s. Gesamtvertrauenspersonenausschuss, Versammlungen der Vertrauenspersonen der Soldaten
- Grobe Pflichtverletzung s. Pflichtverletzung
- Grundlegend neue Arbeitsmethoden
- Grundlegende Änderungen von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen
- Grundrecht auf Mitbestimmung
- Grundrechtsfähigkeit des Personalrats
- Gruppen
- Gruppenangelegenheiten
- Gruppenbildung - § 5 BPersVG
- Gruppenfremde Kandidatur
- Gruppenprinzip
- Gruppenvorstandsmitglieder
- Gruppenwahl s. auch Personenwahl, Verhältniswahl
- Haftung von Personalratsmitgliedern
- Hamburg
- Hare/Niemeyer
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- Hauptpersonalrat s. auch Stufenvertretungen
- Hauptpersonalratswahl
- Hauptschwerbehindertenvertretung
- Hauptwahlvorstand
- Haushaltsaufstellung
- Haushaltsgesetz
- Haushaltsplan
- Haushaltsvoranschläge
- Hauspersonalrat
- Hausrecht
- Hebung der Arbeitsleistung s. Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung
- Heeresamt
- Heeresführungskommando
- Heimarbeit
- Helfer im freiwilligen sozialen Jahr
- Herabgruppierung s. Höher- oder Herabgruppierung
- Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums
- Hessen
- Hessischer Rundfunk
- Hessischer Staatsgerichtshof
- Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand
- Hochschulen
- Höchstzahlverfahren
- Höher- oder Herabgruppierung
- Information der Personalvertretung s. Selbstinformation der Personalvertretung, Unterrichtung der Personalvertretung
- Informationen zum BPersVG
- Informationspflicht der Dienststelle s. auch Unterrichtung der Personalvertretung
- Informationsschriften des Personalrats
- Inhalt von Personalfragebogen
- Initiativrecht
- Initiativrecht in den Ländern
- Innerdienstliche Angelegenheiten
- Insichbeurlaubungen bei den Postnachfolgeunternehmen
- Internationale militärische Hauptquartiere der NATO
- Internationale Organisationen
- Internet
- Intranet
- Jobrotation
- Jugend- und Auszubildendenstufenvertretungen
- Jugend- und Auszubildendenversammlung
- Jugend- und Auszubildendenvertretung(en)
- Jugend- und Auszubildendenvertretungen in den Ländern
- Jugendliche
- Justizverwaltung
- Kaiserreich
- Kasernenordnung
- Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
- Katholisches Militärbischofsamt s. auch Seelsorgeorganisationen in der Bundeswehr
- Kirchen
- Kirchliche Lehrkräfte
- Kleindienststellen
- Kliniken
- Koalitionen s. auch Gewerkschaften
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Körperschaftsexterne Maßnahmen
- Körperschaftsübergreifende Maßnahmen
- Kollektiver Bezug (Tatbestand)
- Kommentar zum BPersVG
- Kommunale Berufsfeuerwehren
- Kommunalverwaltungen
- Kommunikation zwischen Personalrat und Beschäftigten
- Konkurrenz von Beteiligungsrechten
- Konstituierende Sitzung der Stufenvertretung
- Konstituierende Sitzung des Personalrats
- Kontrollratsgesetz
- Kooperation s. auch vertrauensvolle Zusammenarbeit
- Kopiergerät
- Korps
- Kosten der Einigungsstelle
- Kosten der Wahl
- Kosten des Personalrats
- Krankengespräche
- Krankenpflege
- Krankenversicherungsträger
- Kündigung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigungsrichtlinien s. Auswahlrichtlinien
- Kündigungsschutz im Rahmen der Personalvertretung
- Kündigungsschutz von Personalratsmitgliedern
- Künstlerische Tätigkeit s. Beschäftigte mit überwiegend wissenschaftlicher oder künstlerischer Tätigkeit
- Künstlersozialkasse
- Kulturelle Einrichtungen
- Kulturfördernde Einrichtungen
- Kunsthistorisches Institut in Florenz
- Kurzarbeit s. auch Arbeitszeitregelungen
- Länderübergreifende Einrichtungen
- Landesämter für Verfassungsschutz
- Landespersonalvertretungsgesetze s. auch Rahmenvorschriften für die Landesgesetzgebung, Stichwörter zu den einzelnen Ländern
- Landesrichtergesetze
- Landwirtschaftliche Alterskassen
- Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften
- Landwirtschaftliche Krankenkassen
- Laufbahnwechsel
- Laufende Geschäfte des Personalrats
- Legitimationsniveaus der Mitbestimmung
- Leiharbeitnehmer
- Leistungsbezogene Entgelte
- Leistungskontrolle s. auch technische Kontrolleinrichtungen
- Lexikon Personalräte - Buchstabe A
- Lexikon Personalräte - Buchstabe B
- Lexikon Personalräte - Buchstabe C
- Lexikon Personalräte - Buchstabe D
- Lexikon Personalräte - Buchstabe E
- Lexikon Personalräte - Buchstabe F
- Lexikon Personalräte - Buchstabe G
- Lexikon Personalräte - Buchstabe H
- Lexikon Personalräte - Buchstabe I
- Lexikon Personalräte - Buchstabe J
- Lexikon Personalräte - Buchstabe K
- Lexikon Personalräte - Buchstabe L
- Lexikon Personalräte - Buchstabe M
- Lexikon Personalräte - Buchstabe N
- Lexikon Personalräte - Buchstabe O
- Lexikon Personalräte - Buchstabe P
- Lexikon Personalräte - Buchstabe R
- Lexikon Personalräte - Buchstabe S
- Lexikon Personalräte - Buchstabe T
- Lexikon Personalräte - Buchstabe U
- Lexikon Personalräte - Buchstabe V
- Lexikon Personalräte - Buchstabe W
- Lexikon Personalräte - Buchstabe Z
- Listenvertreter
- Listenwahl s. Verhältniswahl
- Lohnausfallprinzip
- Lohngestaltung innerhalb der Dienststelle s. Fragen der
- Losentscheid
- Luftwaffenamt
- Luftwaffenführungskommando
- Mängel im Mitbestimmungsverfahren
- Marineamt
- Maßnahme
- Maßnahmen zur Erleichterung des Arbeitsablaufs
- Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung
- Maßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsschädigungen s. auch Arbeitschutz und Unfallverhütung
- Mecklenburg-Vorpommern
- Medien
- Mehrarbeit s. auch Arbeitszeitregelungen
- Mehrheitswahl s. Personenwahl
- Meinungsfreiheit
- Militärische Dienststellen der Bundeswehr
- Militärseelsorge s. Seelsorgeorganisationen in der Bundeswehr
- Mitarbeitergespräche
- Mitarbeitervertretungsrecht der evangelischen Kirche
- Mitarbeitervertretungsrecht der katholischen Kirche
- Mitbestimmung
- Mitbestimmung auf Antrag des Beschäftigten
- Mitbestimmung der Besonderen Personalvertretung beim BEV gegenüber der DB AG
- Mitbestimmung in betrieblichen Angelegenheiten s. auch die Hauptstichwörter zu den Mitbestimmungstatbeständen
- Mitbestimmung in den Ländern
- Mitbestimmung in Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter s. auch die Hauptstichwörter zu den Mitbestimmungstatbeständen
- Mitbestimmung in Personalangelegenheiten der Beamten s. auch die Hauptstichwörter zu den Mitbestimmungstatbeständen
- Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten s. auch die Hauptstichwörter zu den Mitbestimmungstatbeständen
- Mitbestimmungstatbeständen
- Mitbestimmungsverfahren s. auch Einigungsstelle
- Mittelbehörden s. Behörden der Mittelstufe, Bundesmittelbehörden
- Mitteldeutscher Rundfunk
- Mitwirkung
- Mitwirkung bei ordentlicher Kündigung durch den Arbeitgeber s. auch Einwendungen gegen Kündigung, Weiterbeschäftigung bei Kündigungsschutzklage
- Mitwirkungstatbestände
- Mitwirkungsverfahren
- Mönche
- Monatliche Besprechungen
- Museumsstiftung Post und Telekommunikation
- Namensschilder
- Nationalsozialismus
- NATO-Streitkräfte s. auch Betriebsvertretungen
- NATO-Truppenstatut
- Nebenstellen
- Nebentätigkeit
- Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
- Neubildung von Körperschaften und Dienststellen
- Neue Arbeitsmethoden s. grundlegend neue
- Neuordnung des Eisenbahnwesens
- Neuordnung des Postwesens und der Telekommunikation
- Neutrale Amtsführung
- Neuwahl
- Nicht bundesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Nichtgebietskörperschaften
- Nichtigkeit der Personalratswahl
- Nichtöffentlichkeit
- Nichtständig Beschäftigte s. Vertretung der nichtständig Beschäftigten
- Niederlegung des Amtes
- Niedersachsen
- Niedersächsischer Staatsgerichtshof
- Niederschrift
- Norddeutscher Rundfunk
- Nordrhein-Westfalen
- Oberfinanzdirektionen
- Oberste Bundesbehörden
- Oberste Dienstbehörden
- Oberste Landesbehörden
- Oberverwaltungsgerichte s. Verwaltungsgerichte
- Objektive Amtsführung
- Öffentliches Dienstrecht
- Örtliche Schwerbehindertenvertretung
- Orchester
- Ordensschwestern
- Ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber s. Kündigungsschutz im Rahmen der Personalvertretung, Mitwirkung
- Ordnung in der Dienststelle s. Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten
- Organisatorische Angelegenheiten
- Ortskräfte s. auch Auslandsdienststellen
- Outsourcing
- Pachtland s. Dienst- und Pachtland
- Parkplätze
- Parlamentarische Verantwortlichkeit der Regierung
- Parteipolitische Betätigung
- Partnerschaftsgrundsatz
- Persönlichkeitsrechte
- Personalakten
- Personalanforderungen zum Haushaltsplan
- Personalangelegenheiten s. auch personelle Angelegenheiten
- Personalcomputer
- Personalfragebogen
- Personalgespräche
- Personalinformationssysteme
- Personalplanung
- Personalrat
- Personalratsfähigkeit
- Personalratspost
- Personalratssitze
- Personalratssitzungen s. Sitzungen des Personalrats
- Personalratsvorsitzender
- Personalratswahl
- Personalversammlung(en)
- Personalversammlungen im BND s. auch Bundesnachrichtendienst
- Personalvertretungen
- Personalvertretungen der Soldaten
- Personalvertretungen in den Ländern s. auch Landespersonalvertretungsgesetze, Rahmenvorschriften für die Landesgesetzgebung, unmittelbar für die Länder geltende Vorschriften
- Personalvertretungsgesetz 1955
- Personalvertretungsrecht
- Personalvertretungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch s. auch Weiterbeschäftigung bei Kündigungsschutzklage
- Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren s. verwaltungsgerichtliches Beschlussverfahren
- Personalwirtschaft
- Personelle Angelegenheiten s. auch Personalangelegenheiten
- Personelle Auswahl bei Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen und Kündigungen
- Personenwahl
- PersVG-DDR
- Petitionsrecht
- Pflegekassen
- Pflichtverletzung
- Pläne für Umschulungen s. auch Sozialplan
- Politische Beamte
- Politische Betätigung oder Einstellung
- Polizei s. auch Bundesgrenzschutz
- Postgesetz
- Postnachfolgeunternehmen s. auch Postneuordnung
- Postneuordnung
- Postneuordnungsgesetz
- Postpersonalrechtsgesetz
- Postsozialversicherungsorganisationsgesetz
- Poststrukturgesetz
- Postumwandlungsgesetz
- Postunternehmen s. Postnachfolgeunternehmen
- Postwesen
- Praktikanten
- Prinzip praktischer Konkordanz
- Private Telefongespräche
- Privatisierung
- Produktographen
- Proportionalverfahren nach Hare/Niemeyer
- Prozessstandschaft
- Prüfungen s. beratende Teilnahme an Prüfungen
- Radio Bremen
- Radiohören
- Rätebewegung
- Räume
- Rahmenvorschriften für die Landesgesetzgebung s. auch Landespersonalvertretungsgesetze, Personalvertretungen in den Ländern, unmittelbar für die Länder geltende Vorschriften
- Rationalisierungsmaßnahmen s. auch Sozialplan
- Rationalisierungsschutztarifverträge
- Rauchverbote
- Rechtsanwalt
- Rechtsauskünfte
- Rechtsberatungskosten
- Rechtsbeschwerden s. auch Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht
- Rechtsfolgen der Verletzung des Mitbestimmungsrechts
- Rechtsfolgen der Verletzung des Mitwirkungsrechts
- Rechtsnormen zugunsten der Beschäftigten
- Rechtsreferendare
- Rechtsstellung der Personalratsmitglieder
- Rechtsstellung des Personalrats
- Rechtsverfolgungskosten
- Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten
- Regiebetriebe
- Regierungsgewalt(-verantwortung)
- Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
- Reisekostenvergütung
- Religionsgemeinschaften
- Religionslehrer
- Rentenversicherungsträger
- Repräsentationsgrundsatz
- Ressortexterne Maßnahmen
- Ressortübergreifende Einrichtung zur Prüfungsabnahme
- Ressortübergreifende Maßnahmen
- Ressortübergreifende Verwaltungsanordnungen
- Restmandat des Personalrats
- Rheinland-Pfalz
- Richter
- Richterrat
- Richterrecht
- Richtervertretungen
- Richtlinien über die personelle Auswahl
- Rücktritt
- Rufbereitschaft s. auch Arbeitszeitregelungen
- Ruhen der Anwartschaft auf Ersatzmitgliedschaft
- Ruhen der Mitgliedschaft im Personalrat
- Ruhestand
- Ruhestandsbeamte
- Rundfunk
- Rundfunk Berlin-Brandenburg
- Rundfunkanstalt "Deutsche Welle" s. Deutsche Welle
- Rundfunkeinrichtungen der Länder
- Saarländischer Rundfunk
- Saarland
- Sachaufwand
- Sachkundige Personen
- Sachschäden
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Sachverständige
- Sanatorien
- Sanitätsamt der Bundeswehr
- Sanitätsführungskommando
- Schein-Dienstvertrag
- Schein-Werkvertrag
- Schleswig-Holstein
- Schlichtungsausschuss
- Schlichtungsstelle
- Schlussvorschriften
- Schriftführer
- Schriftliche Stimmabgabe
- Schulen
- Schulungskosten
- Schulungsveranstaltungen
- Schutz der Wahlfreiheit
- Schutzbedürftige Personen
- Schutzzweckgrenze der Mitbestimmung
- Schweigepflicht
- Schwerbehinderte
- Schwerbehindertenvertretung
- Schwerbehindertenvertretung der Richter
- Schwerbehindertenvertretung in den Ländern
- See-Krankenkasse
- Seekasse
- Seelsorgeorganisationen im Bundesgrenzschutz
- Seelsorgeorganisationen in der Bundeswehr
- Selbstinformation der Personalvertretung
- Sexuelle Belästigung
- Sicherheitsbeauftragte
- Sicherheitsgespräche
- Sicherungsverwahrte
- Sittenwidrige Wahlbeeinflussung
- Sitzungen des Personalrats
- Sitzungsgeld
- Sitzungsniederschrift
- Sitzverteilung im Personalrat s. Personalratssitze
- Soldaten
- Soldatenbeteiligungsgesetz
- Soldatengesetz
- Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen und Dienststellen in den Ländern
- Sondervertretungen bei obersten Landesbehörden
- Sowjetische Streitkräfte
- Soziale Angelegenheiten s. auch Mitbestimmung
- Soziale Zuwendungen s. Gewährung von
- Sozialeinrichtungen
- Sozialhilfeempfänger
- Sozialplan
- Sozialversicherung
- Sozialversicherungsträger
- Sozialverwaltung
- Spitzenorganisationen der Gewerkschaften
- Sprechstunden
- Staatsanwälte
- Staatsanwaltsrat
- Ständige Vertretung bei der DDR
- Stammbehörde
- Stechuhren
- Stellenausschreibung s. auch Absehen von der Ausschreibung von Dienstposten
- Stellvertreter des Personalratsvorsitzenden
- Stiftung Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland
- Stiftungen des öffentlichen Rechts
- Stimmenauszählung
- Stimmzettel
- Strafgefangene
- Strafvorschriften
- Straßenbauverwaltung
- Streik s. Arbeitskampf
- Streitkräfte s. auch Bundesministerium der Verteidigung
- Streitkräfteamt
- Streitkräfteunterstützungskommando
- Strukturanpassungsmaßnahme
- Studienakademie
- Stufenvertretung(en)
- Südwestrundfunk
- Supranationale Organisationen
- Tag der Wahl
- Tarifordnungen
- Tarifvertrag(-verträge)
- Tarifvorrang
- Technische Kontrolleinrichtungen
- Technische Überwachungseinrichtungen s. technische Kontrolleinrichtungen
- Teilrechtsfähigkeit des Personalrats
- Teilzeitbeschäftigte
- Teilzeitbeschäftigung von Beamten s. auch Freistellung vom Dienst nach Beamtenrecht
- Telearbeitsplätze
- Telebeschäftigte
- Telefondatenerfassungsanlagen
- Telekommunikation
- Telekommunikationsgesetz
- Territorialitätsprinzip
- Theater
- Thüringen
- Ton(band)aufnahmen
- Torkontrollen
- Truppendienstgerichte s. auch Wehrbeschwerdeordnung
- Türschließanlage
- Übergangsmandat des Personalrats
- Übernahme von Auszubildenden
- Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit bei Angestellten und Arbeitern
- Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit bei Beamten
- Übertragung eines anderen Amtes
- Übertragung eines Beförderungsdienstpostens zur Erprobung
- Überwachungspflicht
- Umbildung von Körperschaften und Dienststellen
- Umgruppierung s. Höher- oder Herabgruppierung, Auswahlrichtlinien
- Umgruppierungsrichtlinien s. Auswahlrichtlinien
- Umschulung
- Umschulungspläne s. auch Sozialplan
- Umsetzung von Angestellten und Arbeitern
- Umsetzung von Beamten
- Unabhängigkeit des Personalrats
- Unentgeltlichkeit der Personalratstätigkeit
- Unfallanzeigen
- Unfallfürsorge
- Unfallkasse des Bundes
- Unfallkasse Post und Telekom
- Unfallschutz im Rahmen der Personalvertretung
- Unfalluntersuchungen
- Unfallversicherung
- Unfallversicherungsträger
- Universitäten der Bundeswehr
- Universitätskliniken
- Unmittelbar für die Länder geltende Vorschriften
- Unmittelbare Wahl
- Unterlagen
- Unterrichtung der Personalvertretung
- Unterschriftenquorum
- Unterstützungen s. auch Gewährung von sozialen Zuwendungen
- Unterzeichnungsprotokoll zu Art. 56 Abs. 9 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut
- Unwirksamkeit der Kündigung
- Urlaub
- Verantwortungsgrenze der Mitbestimmung
- Verbandsversammlung der Vertrauenspersonen der Soldaten
- Verbot der Führung der Dienstgeschäfte
- Verbot einseitiger Eingriffe in den Dienstbetrieb s. auch Durchführung von Entscheidungen
- Vereinigungsfreiheit
- Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht s. auch verwaltungsgerichtliches Beschlussverfahren
- Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht s. auch verwaltungsgerichtliches Beschlussverfahren
- Verfahren vor dem Verwaltungsgericht s. auch verwaltungsgerichtliches Beschlussverfahren
- Verfassung und Personalvertretung
- Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz
- Verfassungsgerichtshof Sachsen
- Verfassungsschutz
- Verhältniswahl
- Verhalten der Beschäftigten s. Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten
- Verhaltenskontrolle s. auch technische Kontrolleinrichtungen
- Verhinderung eines Personalratsmitglieds
- Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen s. Maßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsschädigungen
- Verhütung von Gesundheitsschädigungen s. Maßnahmen zur
- Verlegung von Dienststellen s. Änderungen von Dienststellen
- Verletzung des Dienstgeheimnisses
- Verletzung von Beteiligungsrechten
- Verletzung von Privatgeheimnissen
- Verordnung über die Höhe der Aufwandsentschädigung
- Versagungskatalog in Personalangelegenheiten
- Versammlungen der Vertrauenspersonen der Soldaten
- Verschlusssachen
- Verschwiegenheitspflicht s. Schweigepflicht
- Verselbständigung (von Nebenstellen und Dienststellenteilen) s. auch Dienststelle(n)
- Versetzung von Angestellten und Arbeitern
- Versetzung von Beamten
- Versetzungs- und Abordnungsschutz im Rahmen der Personalvertretung
- Versetzungs- und Abordnungsschutz von Personalratsmitgliedern
- Versetzungsrichtlinien s. Auswahlrichtlinien
- Versorgungsanstalt der deutschen Bezirksschornsteinfegermeister
- Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen
- Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester
- Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
- Verstoß gegen Beteiligungsrechte s. Verletzung von Beteiligungsrechten
- Verteidigungsbezirkskommando
- Vertrauensärzte s. Bestellung von Vertrauens- oder Betriebsärzten
- Vertrauensmänner-Wahlgesetz
- Vertrauensmann der Ortskräfte s. auch Auslandsdienststellen, Auswärtiges Amt, Ortskräfte
- Vertrauensmann der Zivildienstleistenden s. auch Zivildienst; Zivildienstleistende
- Vertrauensmann im Bundesgrenzschutz s. auch Bundesgrenzschutz, Bundesgrenzschutz-Personalvertretungen
- Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen s. auch Schwerbehindertenvertretung
- Vertrauenspersonen der Soldaten s. auch Gesamtvertrauenspersonenausschuss, Versammlungen der Vertrauenspersonen der Soldaten
- Vertrauenspersonen der wehrpflichtigen Soldaten
- Vertrauensvolle Zusammenarbeit
- Vertreter des Bundesinteresses beim Bundesverwaltungsgericht
- Vertreter des öffentlichen Interesses
- Vertretung der ausländischen Beschäftigten
- Vertretung der Dienststelle
- Vertretung der Dienststellen - § 7 BPersVG
- Vertretung der nichtständig Beschäftigten
- Vertretung des Krankenpflegepersonals
- Vertretung des Personalrats
- Vertretung von Teilnehmern an Bildungsmaßnahmen
- Verwaltung für Flurneuordnung und Landentwicklung
- Verwaltungen
- Verwaltungsanordnung(en)
- Verwaltungsgerichte s. auch Fachkammern und Fachsenate für Personalvertretungssachen
- Verwaltungsgerichtliches Beschlussverfahren s. auch Verwaltungsgerichte
- Verwaltungsgerichtshof s. auch Verwaltungsgerichte
- Verwaltungsstellen
- Verwaltungsvorschriften
- Verweise
- Verweisungen in anderen Vorschriften
- Verwertung fremder Geheimnisse
- Videokameras
- Volontäre
- Vorabstimmung(en)
- Vorbereitung von Verwaltungsanordnungen s. Verwaltungsanordnungen
- Vorbereitungsdienst s. Beamte im
- Vorläufige Dienstenthebung
- Vorläufige Regelungen
- Vorlage von Unterlagen
- Vorrang des Gesetzes s. Gesetzesvorrang
- Vorrang des Tarifvertrags s. Tarifvorrang
- Vorschriften über Arbeitschutz und Unfallverhütung s. auch Arbeitsschutz und Unfallverhütung, Maßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsschädigungen
- Vorschüsse s. auch Gewährung von sozialen Zuwendungen
- Vorsitzender s. Personalratsvorsitzender
- Vorstand des Personalrats
- Vorstellungsgespräche
- Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand
- VS-Ausschuss s. auch Verschlusssachen
- Wählbarkeit
- Wählerverzeichnis
- Wahl der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung
- Wahl der Jugend- und Auszubildendenstufenvertretung(en)
- Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung(en)
- Wahl der Vertrauenspersonen der Soldaten
- Wahl des Betriebsrats bei den Postnachfolgeunternehmen
- Wahl des Bezirkspersonalrats
- Wahl des Gesamtpersonalrats
- Wahl des Hauptpersonalrats
- Wahl des Personalrats
- Wahl des Vertrauensmanns der Ortskräfte
- Wahl des Vertrauensmanns der Zivildienstleistenden
- Wahl des Vertrauensmanns im Bundesgrenzschutz
- Wahl des Wahlvorstands
- Wahlanfechtung
- Wahlausschreiben
- Wahlbeeinflussung
- Wahlbehinderung
- Wahlberechtigung
- Wahlbewerber
- Wahlfreiheit s. Schutz der Wahlfreiheit
- Wahlgrundsätze
- Wahlhandlung s. auch Stimmzettel
- Wahlhelfer
- Wahlkosten s. Kosten der Wahl
- Wahlniederschrift
- WahlO Post
- Wahlordnung zum BPersVG
- Wahlordnungen zu den LPersVG
- Wahlrecht
- Wahlrechtsbeschränkung
- Wahlschutz s. Schutz der Wahlfreiheit
- Wahltag
- Wahlumschlag
- Wahlverfahren
- Wahlverordnung zum Soldatenbeteiligungsgesetz
- Wahlvorschläge
- Wahlvorstand
- Wahlvorstandsmitglieder
- Wahlvorstandssitzungen
- Wahlwerbung
- Waldarbeiter
- Wechsel der Laufbahngruppe
- Wehrbereichskommando(s)
- Wehrbereichsverwaltung(en)
- Wehrbeschwerdeordnung
- Wehrdienstgerichte s. auch Wehrbeschwerdeordnung
- Wehrdienstleistende s. auch Soldaten
- Wehrdisziplinarordnung
- Weimarer Republik
- Weisungsfreiheit des Personalrats
- Weisungsgebunden tätige Personen
- Weiterbeschäftigung bei Kündigungsschutzklage s. auch Mitwirkung bei ordentlicher Kündigung durch den Arbeitgeber, Einwendungen gegen Kündigung
- Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus
- Weiterbeschäftigung von Auszubildenden s. Übernahme von Auszubildenden
- Weitere Sitzungen des Personalrats
- Wesentlicher Bestandteil der Regierungsgewalt(-verantwortung)
- Westdeutscher Rundfunk
- Wiederholungswahl
- Wirtschaftliche Angelegenheiten
- Wirtschaftliche Zwecksetzung
- Wissenschaftliche Tätigkeit s. Beschäftigte mit überwiegend wissenschaftlicher oder künstlerischer Tätigkeit
- Wohnungen
- Wohnungswahl
- Zahl der in der Regel Beschäftigten
- Zahl der in der Regel Wahlberechtigten
- Zahl der Personalratsmitglieder
- Zentrale Dienstvorschriften
- Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen
- Zielvereinbarung
- Zivildienst
- Zivildienstgesetz
- Zivildienstleistende s. auch Vertrauensmann der Zivildienstleistenden
- Zivildienstvertrauensmann-Gesetz
- Zugangskontrollanlagen
- Zugangsrecht der Gewerkschaften
- Zusammenarbeit zwischen Personalvertretung und Dienststelle
- Zusammenlegung von Dienststellen s. Änderungen von Dienststellen
- Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut
- Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer der Land- und Forstwirtschaft
- Zuständige Stellen für Arbeitsschutz und Unfallverhütung
- Zuständigkeit der Arbeitsgerichte (bei Streitigkeiten aus dem Betriebsvertretungsrecht)
- Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte (bei Streitigkeiten aus dem Personalvertretungsrecht)
- Zuständigkeiten der Personalvertretungen
- Zustimmungsverweigerung des Personalrats
- Zuweisung
- Zweites Deutsches Fernsehen
- Zweites Gleichberechtigungsgesetz
- Zwingende Natur der gesetzlichen Vorschriften § 3 BPersVG
- Zwischendienststellen