Lexikon Frauenratgeber: Rürup-Rente

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Rürup-Rente

Zwischen der - Riester-Rente und der seit 1.1.2005 angebotenen Rürup-Rente bestehen gravierende Unterschiede. Vor allem aber: Bei Rürup gibt es keine staatlichen Zulagen, sprich Steuervorteile, und am Ende steht nur die Renten-, aber keine Kapitalauszahlung. Während beim „riestern” das angesparte Kapital auf den Ehepartner übertragen oder als Hinterbliebenenrente ausbezahlt werden kann, verfallen nach Rürup die Beiträge, wenn die Sparerinnen vor dem 60. Geburtstag sterben und keinen Zusatzvertrag abgeschlossen haben. Bei Beamtinnen, die viel Geld erübrigen können und nicht rentenversicherungspflichtig sind, erkennt das Finanzamt 2008 66 Prozent der Beiträge für die Rürup-Rente als Sonderausgaben an, höchstens jedoch 13.200 (Alleinstehende) bzw. 26.400 Euro (bei Ehepaaren). Der Prozentsatz steigt pro Jahr um zwei Prozentpunkte, bis 2025 100 Prozent erreicht sind. Das entspricht höchstens 20.000 bzw. 40.000 Euro. Da die ausbezahlten Rentenbeträge versteuert werden müssen – 2040 zu 100 Prozent – haben Kritiker bereits bemängelt, dass „die Entlastungen in der Ansparphase in vielen Fällen die hohen Steuersätze im Rentenalter nicht kompensieren, da die Staffelung von Entlastung ... und Belastung ... nicht symmetrisch erfolgen”. Und: Steuervorteile vor der Rente haben – laut Stiftung Warentest – Steuernachteile im Alter: Rürup-Rentnerinnen müssen einen Anteil der Auszahlungen versteuern.

(FAZ vom 9.11.04 | Focus online vom 15.4.08)


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