Lexikon Frauenratgeber: Sterbegeld

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Sterbegeld

Stirbt eine Beamtin oder ein Ruhestandsbeamter, erhalten die Witwe und die Kinder ein Sterbegeld in zweifacher Höhe der Dienstbezüge aus Vollbeschäftigung, der Anwärterbezüge, des Ruhegehalts oder des Unterhaltsbeitrags. Stirbt die Witwe, wird den Waisen ein Sterbegeld in Höhe des zweifachen Witwengeldes bezahlt. Das Sterbegeld ist einkommenssteuerpflichtig.


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