Mecklenburg-Vorpommern: Besoldungstabellen für Beamte, Anwärter, Professoren und Richter ab 01.12.2022

 

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Mecklenburg-Vorpommern 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel125a Grundgesetz, das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften zum Stand 31.08.2006. Die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung und Versorgung wurde bislang dazu genutzt, das BBesG in ein Landesbesoldungsgesetz zu überführen.

Übertragung des Ergebnisses vom - TV-L 29.11.2021 - auf Landesbeamte

Ebenso wie die meisten Länder hat sich das Land Mecklenburg-Vorpommern am o.a. Ergebnis des TV-L orientiert und die Besoldung seiner Beamten angehoben.

Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge

Für die Tarifbeschäftigten der Länder ist am 29. November 2021 mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes eine Tarifeinigung für die Erhöhung
- der Tabellenentgelte um 2,8 Prozent und
- der Ausbildungsentgelte um 50 Euro
zum 1. Dezember 2022 vereinbart worden. Die Tarifeinigung hat eine Laufzeit bis zum 30. September 2023.

Die Koalitionsvereinbarung für die achte Legislaturperiode zwischen SPD und DIE LINKE, Textziffer 29, sieht vor, dass die Tarifergebnisse für den öffentlichen Dienst der Länder zeit- und systemgerecht für die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten über-nommen werden sollen.

Zur Übernahme des Tarifabschlusses ist eine sachgerechte Verständigung mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund Bezirk Nord (DGB Nord) und dem dbb Beamtenbund und Tarifunion Landesbund Mecklenburg-Vorpommern (dbb m-v) im Rahmen der Beteiligung der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände (§ 53 Beamtenstatusgesetz, § 92 Landesbeamtengesetz) erfolgt.

Des Weiteren fand eine frühzeitige Beteiligung des Richterbundes Mecklenburg-Vorpommern e. V. statt. Im Ergebnis dessen ist beabsichtigt:

1. Die Besoldungs- und Versorgungsbezüge werden entsprechend dem Tarifabschluss zeit- und systemgerecht zum 1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent erhöht.

Von der linearen Erhöhung der Besoldung sind erstmalig auch die Stellenzulagen erfasst.

2. Das Ende der gemäß § 18 Absatz 2 Landesbesoldungsgesetz bis zum 31. Dezember 2022 um 0,2 Prozentpunkte vermindert festzusetzenden Anpassungsschritte wird auf den 30. November 2022 vorgezogen, sodass die zum 1. Dezember 2022 vorgesehene Anpassung unvermindert erfolgt.

3. Die Anwärterbezüge werden entsprechend dem Tarifabschluss zum 1. Dezember 2022 um 50 Euro erhöht.

Die aktuellen Tabellen haben wir auf dieser Seite abgedruckt.

Mehr Informationen unter www.besoldung-mecklenburg-vorpommern.de ➚ .

Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungsordnung A
ab 01.12.2022

Monatsbeträge in Euro

Besoldungs-
gruppe  
Zweijahresrhythmus Dreijahresrhythmus Vierjahresrhythmus
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
A 4 2307,15 2366,39 2425,58 2484,82 2544,01 2603,24 2662,43          
A 5 2324,00 2399,81 2458,73 2517,63 2576,54 2635,47 2694,37 2753,31        
A 6 2373,79 2438,46 2503,12 2567,82 2632,52 2697,20 2761,89 2826,58 2891,25      
A 7  2468,33  2526,46 2607,86 2689,24 2770,67 2852,04 2933,47 2991,56 3049,71 3107,86    
A 8   2609,08 2678,61 2782,89 2887,21 2991,51 3095,85 3165,37 3234,91 3304,46 3373,99  
A 9   2765,21 2833,63 2944,95 3056,27 3167,61 3278,94 3355,44 3432,03 3508,53 3585,07  
A 10   2962,32 3057,40 3199,99 3342,70 3485,32 3627,96 3723,03 3818,26 3915,23 4012,23  
A 11     3380,87 3527,01 3673,16 3819,49 3968,58 4067,94 4167,33 4266,83 4367,95 4469,09
A 12     3619,23 3793,46 3970,85 4148,58 4327,47 4448,01 4568,58 4689,14 4809,70 4930,25
A 13      4050,55 4242,48 4437,43 4632,72 4827,99 4958,19 5088,37 5218,56 5348,77 5478,95
A 14     4209,55  4461,93  4461,93  4968,39 5221,60 5390,43 5559,25 5728,08 5896,91 6065,73
A 15           5455,81 5734,21 5956,96 6179,69 6402,46 6625,17 6847,93
A 16           6017,58 6339,57 6597,19 6854,81 7112,40 7370,02 7627,26

 

Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung A gestrichen. 

 

Familienzuschlag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

Stufe 1 (§ 42 Absatz 1 LBesG)                                                                                                        

    145,02

Stufe 2 (§ 42 Absatz 2 LBesG)

    269,08

 
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag
für das zweite zu berücksichtigende Kind um                                                                                       124,06 Euro und
für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um                                                            317,63 Euro.
Der Familienzuschlag erhöht sich für das dritte und jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind
darüber hinaus nach Maßgabe des § 6 BesVAnpG 2008 M-V um je                                                     50,00 Euro.
Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 4 bis A 8
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den
Besoldungsgruppen A 4 und A 5 um                                                                                                        5,11 Euro,

 

Besoldungsordnung B 

Gültig ab 01.12.2022

Besoldungs-
gruppe 
B 1  B 2  B 3  B 4  B 5  B 6  B 7  B 8  B 9  B 10  B 11 
  6.847,93    7.953,52 8.421,58 8.911,82 9.474,22 10.005,36 10.522,02 11.060,48 11.729,08 13.805,34 14.976,30

 

 

Besoldungsordnung C

Gültig ab 01.12.2022

Besoldungs-
gruppe
 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8
 C 1  3.794,64 3.922,62 4.050,55 4.178,50 4.307,27 4.437,43 4.567,62 4.697,82
 C 2  3.802,63 4.006,55 4.210,45 4.417,06 4.624,55 4.832,01 5.039,50 5.246,96
 C 3  4.172,13 4.405,51 4.640,44 4.875,38 5.110,31 5.345,22 5.580,17 5.815,06
 C 4  5.276,58 5.512,74 5.748,88 5.985,05 6.221,21 6.457,36 6.693,57 6.929,67
Besoldungs-
gruppe
Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11 Stufe 12 Stufe 13 Stufe 14 Stufe 15
 C 1  4.827,99 4.958,19 5.088,37 5.218,56 5.348,77 5.478,95  
 C 2  5.454,44 5.661,95 5.869,41 6.076,88 6.284,36 6.491,83 6.699,31
 C 3  6.049,98 6.284,90 6.519,82 6.754,76 6.989,66 7.224,62 7.459,51
 C 4 7.165,84 7.402,00 7.638,18 7.874,31 8.110,47 8.346,63 8.582,77

 

 

Besoldungsordnung W

Gültig ab 01.12.2022

 Besoldungsgruppe W  
 W 1 4.769,20
 W 2 6.181,91
 W 3 7.206,00

 

 

Besoldungsordnung R

Gültig ab 01.12.2022

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11  12
R1   4.535,53 4.638,36 4.903,53 5.168,76 5.433,93 5.699,11 5.964,36 6.229,54 6.494,72 6.759,89  7.025,14
R2     5.273,16 5.538,38 5.803,54 6.068,78 6.333,98 6.599,17 6.864,35 7.129,52 7.394,77  7.659,89
R3 8.421,58                                                                                         
R4 8.911,82
R5 9.474,22
R6 10.005,36
R7 10.522,02
R8 11.060,48
R9 11.729,08
R10 14.397,24

 

Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung R gestrichen. 

 

Anwärtergrundbetrag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

Eingangsamt, in das die Anwärterin oder der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
                                                                A 4  1.168,09
A 5 bis A 8  1.289,84
 A 9 bis A 11  1.344,29
A 12  1.485,23
 A 13 + Strukturzulage (§ 45 Nr. 2 Buchstabe b LBesG) oder R 1  1.552,50

 


 

Besoldung in Mecklenburg-Vorpommern

Mehr Informationen zur Besoldung in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie unter www.besoldung-mecklenburg-vorpommern.de

 


 

Ab hier die Tabellenwerte der Vorjahre 

 

 

Mecklenburg-Vorpommern 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a
Grundgesetz, das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften zum Stand 31.08.2006. Die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung und Versorgung wurde zwischenzeitlich dazu genutzt, den Entwurf eines Landesbesoldungsgesetzes zu erarbeiten, um das weiterhin geltenden das BBesG in ein Landesbesoldungsgesetz zu überführen. Im Übrigen wurden einzelne Änderungen in dem weiterhin geltenden Bundesbesoldungsgesetz alter Fassung vorgenommen. Dazu zählt u.a., dass die Grundbesoldung sich seit 01.08.2011 nicht mehr nach Dienstalter sondern nach Erfahrung vollzieht (statt Lebensalter).

Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2019-2020-2021 auf die Landesbeamten

Ebenso wie die meisten Länder hat sich das Land Mecklenburg-Vorpommern am Ergebnis des TV-L orientiert und die Besoldung seiner Beamten in drei Schritten angehoben: 3,0 Prozent (1.1.2019), 3,0 Prozent (1.1.2020) und 1,2 Prozent (1.1.2021), da jeweils die Versorgungsrücklage in Abzug gebracht wurde. Die Bezüge der Anwärter in Mecklenburg-Vorpommern wurden jeweils zum 01.01.2019 und zum 01.01.2020 um 50 Euro erhöht.

Die aktuellen Tabellen finden Sie auf dieser Seite.

Mehr Informationen unter www.besoldung-mecklenburg-vorpommern.de  

 

Besoldungstabelle A – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.01.2021
(Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro)

Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.01.2021 (Monatsbeträge in Euro) 

 


...ab hier Informationen aus den Vorjahren 

 

Mecklenburg-Vorpommern 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel125a Grundgesetz, das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften zum Stand 31.08.2006. Die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung und Versorgung wurde bislang dazu genutzt, das BBesG in ein Landesbesoldungsgesetz zu überführen.

Übertragung des Ergebnisses (TV-L 2019-2020-2021) auf Landesbeamte

Die meisten Länder haben sich am Ergebnis des TV-L orientiert und die Besoldung ihrer Beamten in drei Schritten angehoben: 3,2 Prozent (1.1.2019), 3,2 Prozent (1.1.2020) und 1,4 Prozent (1.1.2021). Die Besoldung für Beamte in Mecklenburg-Vorpommern wird zum 01.01.2020 um 3,2 Prozent angepasst (bis 2022 bleibt es beim Versorgungsabzug in Höhe von 0,2 Prozent). Die aktuellen Tabellen haben wir auf diesen beiden gegenüberliegenden Seiten abgedruckt..

Mehr Informationen unter www.besoldung-mecklenburg-vorpommern.de  

 

Besoldungstabelle A – ab 01.01.2020
(Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.01.2020
(Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Wesentliche Stellenzulagen – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro) 

  


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