Auszubildende und Beamtenanwärter wählen in Betrieben und Verwaltungen eine Jugend- und Auszubildendenvertretung. Mit dieser Einrichtung sollen die besonderen Interessen von jungen Menschen in der Arbeitswelt Rechnung getragen werden. Die Jugend- und Auszubildendenvertrretung ist somit Anlaufstelle für die Jugendlichen und trägt die berechtigten Anliegen innerhalb des Personalrats an den Leiter der Dienststelle heran. Von den Mitgliedern in den Jugend- und Auszubildendenvertretungen bekommen die Jugendlichen aber auch Informationen und kompetente Auskünfte.
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