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Lexikon Auszubildendenvertretung von A bis Z

Auszubildende und Beamtenanwärter wählen in Betrieben und Verwaltungen eine Jugend- und Auszubildendenvertretung. Mit dieser Einrichtung sollen die besonderen Interessen von jungen Menschen in der Arbeitswelt Rechnung getragen werden. Die Jugend- und Auszubildendenvertrretung ist somit Anlaufstelle für die Jugendlichen und trägt die berechtigten Anliegen innerhalb des Personalrats an den Leiter der Dienststelle heran. Von den Mitgliedern in den Jugend- und Auszubildendenvertretungen bekommen die Jugendlichen aber auch Informationen und kompetente Auskünfte.

Unsere Buchtipps
Eine wichtige Hilfestellung bieten die sachkundigen Publikationen des Bund-Verlages, beispielsweise Bücher zu folgenden Themengruppen:

  • Bücher für das Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht >>>weiter
  • Gesetze und Kommentare zum Personalvertretungsrecht >>>weiter
  • Bücher für die Praxis des Personalvertretungsrechts >>>weiter 
  • Ratgeber zum BerufsStart in den öffentlichen Dienst >>>weiter


Lexikon für Personalräte

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