Mit dem Bund-Verlag sind Personalräte gut informiert!

Faire Kreditchancen f?r alle

eBook zum Tarifrecht ÖD neu aufgelegt

 

Das beliebte eBook wurde im Oktober 2025 neu aufgelegt.

Mit allen Entgelttabellen für Beschäftigte - TVöD und TV-L -
sowie den Auszubildenden-vergütungen von Bund, Länder und Kommunen. 

Zum Komplettpreis von 10,00 Euro (inkl. Bearbeitungsentgelt und MwSt.) kann das >>>eBook hier bestellt werden

 


Von den Mitgliedern in Personalvertretungen erwartet man in besonderer Weise, dass sie kompetente Auskünfte erteilen. Hierzu ist es für jeden Personalrat unabdingbar notwendig, auf dem Laufenden und gut informiert zu sein.

 

Unsere Buchtipps

Eine wichtige Hilfestellung bieten die sachkundigen Publikationen des Bund-Verlages, beispielsweise Bücher zu folgenden Themengruppen:
- Bücher für das Arbeits- und Betreibsverfassungsrecht >>>weiter
- Gesetze und Kommentare zum Personalvertretungsrecht >>>weiter
- Bücher für die Praxis des Personalvertretungsrechts >>>weiter 

 


Neben sachkundigen Büchern kann keine Personalvertretung auf eine Fachzeitschrift verzichten. Die meisten Personalräte lesen die Zeitschrift "Der Personalrat".

 

>>>einfach Bild anklicken

Zeitschrift für Personalrecht im öffentlichen Dienst

Hier können Sie auch einzelne Ausgaben bestellen >>>weiter 

"Der Personalrat", die Zeitschrift für das Personalrecht im öffentlichen Dienst, informiert praxisnah und zuverlässig über neue Urteile, Gesetze und Verordnungen. Die Zeitschrift bietet konkrete Lösungen für die Umsetzung von Personalvertretungsrechten und stellt beispielhafte Dienstvereinbarungen zu wichtigen Themen vor.

"Der Personalrat" wendet sich an Personalräte, Jugendvertreter, Vertrauensleute der Schwerbehinderten, Dienststellenleiter, Personalsachbearbeiter, Anwälte, Richter sowie jeden an seinen Rechten interessierten Angehörigen des öffentlichen Dienstes.

Kostentragung: Jede Personalvertretung kann beanspruchen, dass ihr der Dienststellenleiter die Zeitschrift "Der Personalrat" auf dessen Kosten zur Verfügung stellt. Der regelmäßige Bezug der Zeitschrift gehört zum Bedarf der laufenden Geschäftsführung nach § 44 Abs. 2 BPersVG bzw. den entsprechenden Vorschriften der LPersVG.


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