Aktuelle Meldung für Beamte

Der Deutsche Beamtenwirtschaftsring e.V. informiert:

Aktuelle Meldung

Besoldungsanpassung im öffentlichen Dienst demnächst abgeschlossen

Am 29. Mai 2008 hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2008/2009 in 2./3. Lesung beschlossen. Der Bundesrat wird sich am 13. Juni 2008 abschließend mit dem Entwurf befassen.

Das Gesetz sieht eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses für den öffentlichen Dienst des Bundes auf die Bezügeempfänger des Bundes vor.

1. Anhebung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2008 und 2009  in drei Schritten:Erhöhung der Grundgehaltssätze um einen Sockelbetrag in Höhe von 50 Euro ab 1. Januar 2008; auf dieser Grundlage zusätzlichlineare Erhöhung um 3,1 Prozent ebenfalls ab 1. Januar 2008,weitere lineare Erhöhung um 2,8 Prozent ab 1. Januar 2009.
Die drei Versorgungsanpassungen erfolgen unter Anwendung der 2001 eingeführten schrittweisen Abflachung des Versorgungsniveaus. Anders als im Rentenrecht wird die Anwendung des sog. Riester-Faktors in 2008 und 2009 nicht ausgesetzt. Die sich hieraus ergebende Minderung der Versorgungsanpassungen wird zur Hälfte der seit 1998 bestehenden Versorgungsrücklage zugeführt.

2. Für die Empfänger von Dienst- und Versorgungsbezügen erfolgt ergänzend eine Einmalzahlung in Höhe von 225 Euro im Januar 2009. Für Versorgungsempfänger gilt dies im Rahmen der jeweiligen Ruhegehalts- und Anteilssätze.

3. Inhalts- und zeitgleiche Übernahme der Tarifvereinbarung zum Tarifgebiet Ost, so dass für die Bezügeempfänger der Besoldungsgruppen A 10 und höher die Westangleichung bereits zum 1. April 2008 erfolgt. Für Bezügeempfänger der Besoldungsgruppen A 2 bis A 9 gilt die Angleichung bereits ab 1. Januar 2008. Für die Anwärter erfolgt die Angleichung ebenfalls zum 1. Januar 2008.

4. Die Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter des Bundes erhöhen sich wirkungsgleich entsprechend dem Tarifabschluss vom 31. März 2008 für die Ausbildungsentgelte zum 1. Januar 2008 um einen Sockelbetrag von 20 Euro sowie zusätzlich um 3,1 %. Zum 1. Januar 2009 erfolgt eine weitere lineare Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 2,8 %. Die gegenüber dem Tarifabschluss abweichende Erhöhung der Anwärterbezüge berücksichtigt die strukturellen Unterschiede zwischen dem tariflichen Ausbildungsentgelt und den beamtenrechtlichen Anwärterbezügen.

5. Die Bezüge der Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretäre nehmen an den Bezügeerhöhungen der Jahre 2008 und 2009 nicht teil. Eine entsprechende Regelung zur weiteren Abkopplung von der allgemeinen Einkommensentwicklung ist im Rahmen der parlamentarischen Beratungen aufgenommen worden. Die Regelung erfasst auch die Versorgungsempfänger aus einem solchen Amtsverhältnis.

Auf dieser Grundlage ergeben sich für die Bezügeempfänger des Bundes folgende Besoldungstabellen:

Besoldungstabellen (West) gültig ab 1. Januar 2008

Besoldungsordnung A
Besoldungsordnung B
Besoldungsordnung W
Besoldungsordnung R
Besoldungsordnung C
Familienzuschlag
Anwärtergrundbetrag 

Zu den Tabellen im Einzelnen >>>Besoldungstabellen ab 1.1.2008 

Besoldungstabellen (Ost) gültig vom 1. Januar bis 31. März 2008 für Besoldungsgruppen A 10 und höher (ab 1. April 2008 gelten - wie schon für Besoldungsgruppen A 2 bis A 9 und Anwärter seit 1. Januar 2008 - die Besoldungstabellen West)
Besoldungsordnung A
Besoldungsordnung B
Besoldungsordnung W
Besoldungsordnung R
Besoldungsordnung C
Familienzuschlag

Zu den Tabellen im Einzelnen >>>Besoldungstabellen vom 1.1.2008 bis 31.3.2008 - Ost -  

Besoldungstabellen (West) gültig ab 1. Januar 2009
Besoldungsordnung A
Besoldungsordnung B
Besoldungsordnung W
Besoldungsordnung R
Besoldungsordnung C
Familienzuschlag
Anwärtergrundbetrag 

Zu den Tabellen im Einzelnen >>>Besoldungstabellen ab 1.1.2009 

aus einer Presse-Information des Bundesinnenminsietriums, vom 2. Juni 2008 


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