Niedersachsen: Schwerbehindertenrichtlinien (SchwbRL) 13. Schlussbestimmungen

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Richtlinien zur gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen am Berufsleben im öffentlichen Dienst (Schwerbehindertenrichtlinien – SchwbRl)

 

13. Schlussbestimmungen

Die Schwerbehindertenrichtlinien treten am 14.10.2022 in Kraft. Der Bezugsbeschluss zu a tritt am 13.10.2022 außer Kraft.


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