Werbung mit Textlink: Diesen Platz können Sie mieten! Schon für 250 Euro können Sie einen Text mit 150 Zeichen für drei Monate buchen, der auf allen Einzelseiten dieser Website eingeblendet wird. Interesse?
Selbsthilfeeinrichtungen für den öffentlichen Dienst:Die Selbsthilfeeinrichtungen des DBW kennen sich bei Beamten und dem öffentlichen Dienst besonders gut aus und bieten den Angehörigen und deren Familien attraktive Angebote zu leistungsfähigen und preisgünstigen Tarifen.
(1) Der Personalrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, mitzubestimmen bei
1. Einführung, Anwendung und erheblicher Änderung technischer Einrichtungen zur Überwachung des Verhaltens oder der Leistung der Beschäftigten,
2. Einführung, Anwendung und erheblicher Änderung von automatisierten Verfahren zur Personalverwaltung.
(2) 1 Der Personalrat ist von der Erteilung von Aufträgen für Organisationsuntersuchungen, die Maßnahmen nach Absatz 1 vorausgehen, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. 2 Das Ergebnis dieser Organisationsuntersuchungen ist mit ihm zu erörtern.
Informationen für Beamte im Doppelpack: zum Komplettpreis von 19,50 Euro erhalten Sie 1 x monatlich das Magzin und 1 x jährlich das Taschenbuch "Wissenswertes für Beamte". >>> hier bestellen