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Selbsthilfeeinrichtungen für den öffentlichen Dienst:Die Selbsthilfeeinrichtungen des DBW kennen sich bei Beamten und dem öffentlichen Dienst besonders gut aus und bieten den Angehörigen und deren Familien attraktive Angebote zu leistungsfähigen und preisgünstigen Tarifen.
Landespersonalvertretungsgesetz Hessen
Für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifkräfte des Landes Hessen gelten für die Personalvertretung eigenständige Regelungen. Die wichtigsten Fragen zum Personalvertretungsrecht sind im Landespersonalvertretungsgesetz für das Land Hessen geregelt. Eine aktuelle Fassung des Hessischen Personalvertretungsgesetzes finden Sie hier (Stand: 18. März 2003):
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