Personalvertretungsgesetz (LPVG) für das Land Nordrhein-Westfalen: § 114

Faire Kreditchancen f?r alle

eBook zum Tarifrecht ÖD neu aufgelegt

 

Das beliebte eBook wurde im Oktober 2025 neu aufgelegt.

Mit allen Entgelttabellen für Beschäftigte - TVöD und TV-L -
sowie den Auszubildenden-vergütungen von Bund, Länder und Kommunen. 

Zum Komplettpreis von 10,00 Euro (inkl. Bearbeitungsentgelt und MwSt.) kann das >>>eBook hier bestellt werden

 


Zur Übersicht des Personalvertretungsgesetzes (LPVG) für das Land Nordrhein-Westfalen

§ 114

Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1975 in Kraft.

Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Für den Innenminister
Der Minister
für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr


mehr zu: Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.personalrat-online.de © 2026