Gesetz über die Mitbestimmung der Personalräte (Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein)

Vorteile für den öffentlichen Dienst

Vergleichen und sparen: Berufsunfähigkeitsabsicherung - Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche KrankenkassenZahnzusatzversicherung  -

BEHÖRDEN-ABO - auch für Personalräte: drei Taschenbücher zum Komplettpreis von 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beihilferecht in Bund und Ländern sowie Beamtenversogungsrecht in Bund und Ländern). Alle drei Bücher erläutert komplizierte Sachverhalte verständlich und mit Praxis-Beispielen >>> hier anfordern


 

Gesetz über die Mitbestimmung der Personalräte

(Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein - MBG Schl.-H.)

vom 11.12.1990, zuletzt geändert durch § 11 (Ges. v. 04.05.2022, GVOBl. S. 564)

Inhaltsübersicht 

Inhaltsverzeichnis:

Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften

§ 1    Bildung von Personalräten und Grundsätze der Zusammenarbeit

§ 2    Gegenstand und Ziele der Zusammenarbeit

§ 3    Beschäftigte

§ 4    Beamtinnen und Beamte

§ 5    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

§ 6    (gestrichen)

§ 7    Gruppe

§ 8    Dienststellen

§ 9    Schweigepflicht

 

Abschnitt II
Personalrat
Unterabschnitt 1
Wahl und Zusammensetzung

§ 10    Wahl von Personalräten

§ 11    Wahlrecht

§ 12    Wählbarkeit

§ 13    Anzahl der Mitglieder des Personalrates

§ 14    Vertretung der Gruppen

§ 15    Wahlverfahren

§ 16    Schutz der Wahlhandlung

§ 17    Kosten der Wahl

§ 18    Wahlanfechtung

 

Unterabschnitt 2
Amtszeit

§ 19    Regelmäßige Amtszeit

§ 20    Neuwahl aus besonderen Gründen

§ 21    Ausschluß und Auflösung

§ 22    Erlöschen und Ruhen der Mitgliedschaft

§ 23    Ersatzmitglieder

 

Unterabschnitt 3
Geschäftsführung

§ 24    Vorstand

§ 25    Einberufung und Leitung von Sitzungen

§ 26    Nichtöffentlichkeit und Zeitpunkt der Sitzungen

§ 27    Beschlußfassung und Beschlussfähigkeit

§ 28    Beratung und Abstimmung

§ 29    Aussetzung von Beschlüssen des Personalrates und der Gruppenvertretungen

§ 30    Teilnahme von Sachverständigen, Mitgliedern der Stufenvertretungen und Beauftragten der Gewerkschaften

§ 31    Teilnahme weiterer Personen

§ 32    Geschäftsordnung und Sitzungsniederschrift

§ 33    Sprechstunden

§ 34    Kosten

§ 35    Beiträge

 

Unterabschnitt 4
Rechtsstellung der Personalratsmitglieder

§ 36    Freistellung

§ 37    Schulungs- und Bildungsveranstaltungen

§ 38    Kündigung, Versetzung und Abordnung

 

Abschnitt III
Personalversammlung

§ 39    Allgemeines

§ 40    Einberufung, Tätigkeitsbericht

§ 41    Zeitpunkt

§ 42    Aufgaben

§ 43    Teilnahme weiterer Personen

 

Abschnitt IV
Stufenvertretungen, Gesamtpersonalrat und Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene

§ 44    Stufenvertretungen

§ 45    Gesamtpersonalrat

§ 46    Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene

 

Abschnitt V
Mitbestimmung des Personalrates
Unterabschnitt 1
Allgemeines

§ 47    Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat

§ 48    Sachliche Amtsführung

§ 49    Unterrichtung des Personalrates

§ 50    Arbeitsschutz und Unfallverhütung

 

Unterabschnitt 2
Mitbestimmung

§ 51    Umfang der Mitbestimmung

§ 52    Mitbestimmungsverfahren

§ 53    Bildung der Einigungsstelle, Kosten

§ 54    Verhandlung und Beschlußfassung der Einigungsstelle

§ 55    Aufhebung von Beschlüssen der Einigungsstelle

§ 56    Initiativrecht des Personalrate

§ 57    Dienstvereinbarungen

§ 58    Durchführung von Entscheidungen

 

Unterabschnitt 3
Allgemeine Regelungen auf Landesebene

§ 59    Vereinbarungen mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften

 

Unterabschnitt 4
Zuständigkeiten der Personalräte

§ 60    Personalräte und Stufenvertretungen

§ 61    Gesamtpersonalrat

 

Abschnitt VI
Jugend- und Ausbildungsvertretung

§ 62    Errichtung

§ 63    Wahlberechtigung und Wählbarkeit

§ 64    Anzahl der Mitglieder der Jugend- und Ausbildungsvertretung

§ 65    Wahlverfahren

§ 66    Befugnisse und Tätigkeit

§ 67    Jugendversammlung

§ 68    Jugend- und Ausbildungsstufenvertretungen

 

Abschnitt VII
Vertretung der Referendarinnen und Referendare im juristischen Vorbereitungsdienst (Referendarrat)

§ 69    Errichtung

§ 70    Wahlrecht und Wählbarkeit

§ 71    Anzahl der Mitglieder des Referendarrates

§ 72    Wahlverfahren

§ 73    Geschäftsführung und Rechtsstellung

§ 74    Referendarversammlung

 

Abschnitt VIII
Vertretung der nichtständigen Beschäftigten und des Krankenpflegepersonals

§ 75    Nichtständige Beschäftigte

§ 76    Krankenpflegepersonal

 

Abschnitt IX
Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und die Behandlung von Verschlußsachen
Unterabschnitt 1
Besondere Vorschriften für die Hochschulen

§ 77    Hochschulen

 

Unterabschnitt 2
Schulen, Institut für Qualitätsentwicklung und Schleswig-Holsteinisches Institut für berufliche Bildung - Landesamt - (SHIBB)

§ 78    Bildung der Personalräte

§ 79    Stufenvertretungen bei den unteren Schulaufsichtsbehörden und dem Schleswig-Holsteinischen Institut für berufliche Bildung - Landesamt - (SHIBB)

§ 80    Hauptpersonalräte

§ 81    Sondervorschriften für Personalräte und Stufenvertretung

 

Unterabschnitt 3
Andere Verwaltungszweige und Behandlung von Verschlußsachen

§ 82    Theater und Orchester

§ 83    Gemeinden, Ämter, Kreise und Zweckverbände

§ 84    Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit, rechtsfähige Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts

§ 85    Behandlung von Verschlußsachen

 

Abschnitt X
Schwerbehindertenvertretung und Vertrauensmann der Zivildienstleistenden

§ 86    Schwerbehindertenvertretung

§ 87    Vertrauensmann der Zivildienstleistenden

 

Abschnitt XI
Gerichtliche Entscheidungen

§ 88    Entscheidungen der Verwaltungsgerichte

§ 89    Fachkammern und Fachsenate bei den Verwaltungsgerichten

 

Abschnitt XII
Schlußvorschriften

§ 90    Unzulässigkeit von Vereinbarungen

§ 91    Wahlordnung

§ 92    Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte

§ 93    Änderung des Landesrichtergesetzes

§ 94    Erstmalige Wahlen nach diesem Gesetz

§ 94 a    Übergangspersonalräte bei der Neubildung von Dienststellen im Rahmen von Umstrukturierungen

§ 95    Erstmalige Berufung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern am Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht

§ 96    Übergangsregelung für Freistellungen

§ 97    Inkrafttreten


 

 

zum Wortlaut des aktuellen Gesetzestextes

 

zum Wortlaut des aktuellen Gesetzestextes


 

 

 

 

 

 

mehr zu: Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.personalrat-online.de © 2024