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sowie den Auszubildenden-vergütungen von Bund, Länder und Kommunen.
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Teil 1
Personalvertretungen
Kapitel 2
Der Personalrat
Abschnitt 1
Wahl und Zusammensetzung des Personalrates
§ 16 Anzahl der Mitglieder des Personalrates
Der Personalrat besteht in Dienststellen mit in der Regel
5 bis 20 Wahlberechtigten aus einem Mitglied
21 Wahlberechtigten bis 50 Beschäftigten aus drei Mitgliedern
51 bis 150 Beschäftigten aus fünf Mitgliedern
151 bis 300 Beschäftigten aus sieben Mitgliedern
301 bis 600 Beschäftigten aus neun Mitgliedern
601 bis 1 000 Beschäftigten aus elf Mitgliedern
1 001 und mehr Beschäftigten aus 13 Mitgliedern.