Deutscher Personalräte-Preis 2021

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Deutscher Personalräte-Preis 2021

EINE INITIATIVE DER ZEITSCHRIFT »DER PERSONALRAT«


Beleidigt, angepöbelt, verprügelt

Personalrat der Stadt Nürnberg erzielt Rahmendienstvereinbarung
für eine gewaltfreie Stadtverwaltung. Diese schafft Voraussetzungen
für mehr Sicherheit der Beschäftigten im Alltag.

Motiv

In der Stadtverwaltung Nürnberg sind über 1.000 Personen
beschäftigt. Von diesen haben bereits Zahlreiche
Erfahrung mit verschiedenen Formen von Gewalt gemacht:
Sie wurden beleidigt, angepöbelt, im schlimmsten
Fall auch verprügelt. Dieses teilweise feindselige
Verhalten betrifft Mitarbeiter:innen sowohl im
Außendienst als auch in publikumsintensiven
Dienststellen. Es sind keine Einzelfälle mehr,
sondern mittlerweile ein weitverbreitetes
gesellschaftliches Problem und steigert sich von
Jahr zu Jahr. Die Bedrohungen gehen in den sozialen
Medien weiter: Die Beschäftigten werden teilweise
massiv beleidigt und verunglimpft.
Der Gesamtpersonalrat suchte daher einen Weg, für
mehr Sicherheit im Verwaltungsalltag zu sorgen.

vorgehen

Bereits 2016 erließen die Stadtspitze und der Gesamtpersonalrat eine Grundsatzerklärung
gegen Gewalt am Arbeitsplatz: Null Toleranz gegenüber Gewalthandlungen.

Zu »Gewalthandlungen« gehören u.a. jede Form von psychischer oder körperlicher Gewalt,
Bedrohungen, das Mitbringen und Zeigen von Waffen, Stalking und Mobbing sowie
verbale und sexuelle Belästigungen. Bereits in dieser Grundsatzerklärung erklärten die Beteiligten,
dass »für Maßnahmen gegen Gewalt erforderliche fachliche, organisatorische
und finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden«.

Diese Grundsatzerklärung wird unterstützt durch Plakataktionen in allen Dienststellen,
z.B. die Kurzinformation: »Alarmierungssystem am Arbeitsplatz« und das
konsequente Ahnden von Vergehen durch das Aussprechen von Betretungsverboten und
Strafanzeigen. In jedem Monatsgespräch ist die Sicherheit ein Thema. Im Juni 2020 unterzeichneten
die Parteien eine »Rahmendienstvereinbarung für eine gewaltfreie Stadtverwaltung
«, in der »Gewalt am Arbeitsplatz« definiert wird als »Vorkommnisse, bei denen
Beschäftigte im Verlauf oder in direkter Folge ihrer Arbeit beleidigt, bedroht oder tätlich angegriffen
werden« – in Anlehnung an die Definition der Internationalen Arbeitsorganisation
ILO. In dieser Rahmenvereinbarung ist auch die Abfolge festgelegt, in der Arbeitsschutzund
Sicherheitsmaßnahmen gewählt und umgesetzt werden sollen: Es gilt das STOPPrinzip:
Substitution, Technische, Organisatorische, Personenbezogene Maßnahmen.

ergebnis

Es wurden die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
für mehr Sicherheit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geschaffen: Es gibt Alarmsysteme,
anhand derer betroffene Mitarbeiter:innen schnell
Kollegen/Kolleginnen informieren können, dass sie
Hilfe benötigen, z.B. über eine 5-Tasten-Wahl auf der
Tastatur. Sicherheitsdienste kontrollieren den Zugang
und bauliche Maßnahmen wurden ergriffen. Betroffene
Mitarbeiter:innen werden nach Vorfällen betreut
und das Angebot für eine Nachsorge wurde eingerichtet.
Derzeit erarbeiten die Parteien eine Dienstvereinbarung
»Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz«.

Zitat

»Mit der Erklärung gegen Gewalt sowie unserer RDV für
eine gewaltfreie Stadtverwaltung gilt bei uns Null
Toleranz gegenüber Gewalt gegen Mitarbeiter:innen.«
Fabian Körber, GPR-Vorsitzender

Zitat-Ende


Zitat
»Übergriffe auf Beschäftigte im
öffentlichen
Dienst nehmen leider
weiter zu. Das Projekt des
Gesamtpersonalrates zeigt
beispielhaft, wie eine gewerkschaftspolitische,
öffentliche (DGB-)
Kampagne (
»Vergiss nie, hier
arbeitet ein Mensch«) ganz praktisch
durch engagierte Personalräte mit
Leben gefüllt und vor Ort umgesetzt
wird. Eine Initiative mit hohem
Mehrwert für die Beschäftigten und
übertragbar auf andere Verwaltungen
mit Publikumsverkehr.«
Christine Behle
Stellvertretende
Vorsitzende im
ver.di-Bundesvorstand

Zitat Ende

Weitere Bausteine des Schutzes sollen folgen. Mit den
gesamten Aktionen wurden Führungskräfte und
Mitarbeiter:innen für das Problem sensibilisiert und es
werden Handlungsoptionen für mehr Handlungssicherheit
aufgezeigt. Es wurde ein Terminvereinbarungssystem
eingerichtet, um wilden Parteiverkehr zu
vermeiden und Wartezeiten zu reduzieren, Wartebereiche
wurden verschönert. Sicherheit ist ein Dauerthema
in den Monatsgesprächen und wird laufend weiterentwickelt.




preisträger silber
Gesamtpersonalrat der Stadt Frankfurt a. M.

Diversität leben – Werte achten

Mit seinem Projekt »AnStadt INTOLERANZ«
betont der Gesamtpersonalrat die Notwendigkeit
des respektvollen Umgangs und fordert ein klares Bekenntnis für eine
Kultur des Miteinanders.

motiv
Der Gesamtpersonalrat (GPR) der Stadtverwaltung
Frankfurt registrierte eine Zunahme fremdenfeindlicher
Statements und die Ausgrenzung von Minderheiten.
Auch Mitarbeiter:innen der Verwaltung
wurden mit solchen Bemerkungen und solchem Verhalten
auffällig. Das Gremium setzte sich zur Aufgabe,
die Themen Diversität, interkulturelle Kompetenz und
gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit bei den Kollegen
und Kolleginnen zu thematisieren. Es sollte wieder
einen respektvollen Umgang mit allen Menschen
geben, wofür die Stadtverwaltung eintreten wollte.

Die gestiegene Diversität sollte nicht nur als Anstrengung,
sondern als Bereicherung gesehen werden.
vorgehen Mit Unterstützung der Leitung des Amts für
multikulturelle Angelegenheiten organisierte der GPR
eine Klausurtagung und entwickelte darin Positionen,
konkrete Ideen und erstellte einen Projektauftrag inkl.
einer Kostenkalkulation. Es folgten Gespräche mit der
Stadtführung, um auch die finanzielle Unterstützung für
die Kampagne zu klären. Zusammen mit allen örtlichen
Personalräten wurde eine Schulung zur Meinungsbildung
und zur Planung konkreter Aktionen entwickelt.
Die Amts- und Betriebsleitungen der Ämter und der Betriebe
benannten auf Anregung des GPR Projektbotschafter
für eine bessere Vernetzung in die Ämter hinein.
Hinzu kamen eine Plakatkampagne und die
Veröffentlichung einer GPR-Stadtzeitung. Alle Aktivitäten
wurden auf einer stadtinternen
Homepage veröffentlicht,
ergänzt um Kooperationen mit weiteren Ämtern,
Bildungsstätten und Vertretern der Wissenschaft.

ergebnis

In einem Workshop entstanden drei Papiere,
die der GPR an den Magistrat als Handlungsauftrag
übergab: Das erste Papier enthält eine Zusammenfassung
des Projekts mit vielfältigen themenbezogenen
Handlungsbedarfen, die im Rahmen der Kampagne gesammelt
und entwickelt wurden. Die weiteren Papiere
liefern konkrete Maßnahmenvorschläge. Dazu zählen
die Entwicklung und Einführung eines Konfliktmanagementsystems
innerhalb der Stadtverwaltung und
ein Bekenntnis aller Beschäftigten für eine Kultur des
Miteinanders. Für die Einführung eines Konfliktmanagementsystems
gibt es die Zusage des Personaldezernenten.
Durch die zahlreichen Begegnungen und Veranstaltungen
konnte eine deutliche Stärkung des
Zusammenhalts und der Solidarität untereinander und
eine enge Vernetzung erreicht werden.


Zitat

»Mit der Kampagne wollen wir
ein starkes Zeichen für Offenheit,
Vielfalt, Respekt und Toleranz
in unserer Stadtverwaltung setzen.«

Christian Barthelmes
GPR-Vorsitzender

Zitat Ende


Zitat

»Die Zunahme von Fremdenfeindlichkeit,
auch in Behörden und Dienststellen, ist
bereits seit langem ein Thema. Doch wie
damit konkret in der Dienststelle umgehen?
Der Gesamtpersonalrat hat mit seinem
pro-aktiven und zielgruppengerechten
Vorgehen bewiesen, was gemeinsames
Handeln bewirken kann. Die Kampagne
ist gelungen umgesetzt und lässt sich
auch auf andere Dienststellen übertragen.«


Prof. Dr. Sabine Kuhlmann
Lehrstuhl an der Universität
Potsdam

Zitat Ende


preisträger bronze

Hauptpersonalrat der Behörden,
Gerichte und nichtrechtsfähigen
Anstalten des Landes Berlin


Klartext für Beschäftigte

Dienstvereinbarung schafft Transparenz
über Verfahrensabläufe bei Beschwerden
zum LADG und konkretisiert Rechte der
von einer Diskriminierungsbeschwerde
betroffenen Beschäftigten.

motiv
Das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG)
soll Bürger und Bürgerinnen vor Diskriminierungen
durch staatliches Handeln schützen. Ziel des Gesetzes:
Chancengleichheit, Verhindern und Beseitigen von Diskriminierung
sowie Ausbauen und Durchsetzen einer
Kultur der Wertschätzung von Vielfalt. Der Gesetzentwurf
wurde im Juli 2018 dem Hauptpersonalrat (HPR)
des Senats für Finanzen zur Stellungnahme vorgelegt.
Nicht geregelt war darin, wie ein einheitliches Verfahren
in den Dienststellen ablaufen soll und welche Konsequenzen
sich durch ein Verfahren für den einzelnen
Beschäftigten ergeben können. Besonders fraglich war,
ob Beschäftigte in Regress genommen werden können
oder müssen, ob es Unterstützung durch den Arbeitgeber/
Dienstherrn gibt und, wenn ja, welche. Fraglich war
auch, welche Auswirkungen laufende Verfahren auf
dienstliche Beurteilungen haben können. Der HPR
strebte eine Dienstvereinbarung (DV) zum Verwaltungsverfahren
an, auch um die entstandene Unruhe
unter den Beschäftigten zu beruhigen.

vorgehen

Der HPR legte ausführlich dar, welche
Punkte nicht ausreichend im Gesetz geklärt sind. Daneben
holte er Stellungnahmen der Beschäftigtenvertretungen
sowie der Gewerkschaften ein. Der HPR führte
ausführliche Gespräche mit der zuständigen Dienststelle
und im politischen Raum. Auf Einladung der Senatsverwaltung
für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
fand im Oktober 2019 ein Gespräch mit
Vertretern des HPR, des DGB und des Richterbunds
statt. Die Parteien einigten sich, Eckpunkte einer DV
festzulegen, um anschließend zügig in Verhandlungen
zu treten. Ein erster Entwurf sollte von den Senatsverwaltungen
erarbeitet und dem HPR zur Stellungnahme
vorgelegt werden. Am 4.6.2020 wurde das LADG im
Abgeordnetenhaus beschlossen, ohne dass ein Entwurf
einer DV vorlag. Viele Beschäftigte – vor allem solche
mit intensivem Bürgerkontakt – waren sich unsicher,
wie sie sich künftig verhalten sollen.
ergebnis Anfang Dezember 2020 schlossen die Parteien
eine Rahmendienstvereinbarung ab, deren Ziel
lautet: »Herstellung von Transparenz hinsichtlich der
Verfahrensabläufe bei Beschwerden, die Bezug zum
LADG aufweisen sowie die Konkretisierung der
Rechte der von einer Diskriminierungsbeschwerde
betroffenen Beschäftigten.« Ausführlich wird darin
geregelt, wie das Verfahren bei Beschwerden abzulaufen
und welche Rechte der betroffene Beschäftigte in
diesem Beschwerdeverfahren hat. Auch das Regressverfahren
ist ausführlich geregelt. Eine unabhängige
Beratungsstelle soll sich beratend und unterstützend
an die Seite der betroffenen Beschäftigten stellen.

Zitat

»Mit seiner Rahmendienstvereinbarung
betrat der HPR neues Terrain,
da aufgrund der neuen Rechtslage
die öffentlichen Stellen in der Pflicht
sind, eine mögliche Diskriminierung
zu widerlegen. Das Gremium handelte
überlegt und setzte sich für die
Belange der Beschäftigten ein – mit
Augenmaß – und einem Ergebnis,
das Sicherheit für die Beschäftigten
bietet und klare Rechte der Betroffenen
benennt.«

Elke Hannack
Stellvertretende
Vorsitzende des DGB

Zitat Ende


Zitat

»Mit der abgeschlossenen
Rahmendienstvereinbarung ist es
dem Hauptpersonalrat von Berlin
gelungen, für mögliche Verfahren
nach dem LADG ein transparentes
Verwaltungshandeln in den
Dienststellen abzubilden und die
Rechte betroffener Beschäftigter
zu regeln und zu stärken.«
Susanne Stecher,
1. Stellv. HPR-Vorsitzende (Mitte)

Zitat Ende


sonderpreis
der dgb-jugend
Gesamtjugend- und
Auszubildendenvertretung
der Stadt Nürnberg



Übernahme-Garantie

motiv
Die Konkurrenzsituation zwischen den Ausbildungsbetrieben
um Fachkräfte hat enorm zugenommen.

Ausbildungsplätze – auch im öffentlichen Dienst – bleiben
immer häufiger unbesetzt.

Zur Verbesserung der Chancen bei der Suche nach Azubis werben eine Vielzahl
von Unternehmen mit einer Übernahmegarantie; ein
deutlicher Vorteil gegenüber der Stadt Nürnberg, bei der
lediglich eine bedarfsunabhängige sechsmonatige Übernahme
aller gewerblichen Auszubildenden geregelt war.

vorgehen

Die GJAV forderte zusammen mit dem Gesamtpersonalrat
die Stadt Nürnberg auf, alle Auszubildenden
bei entsprechender Eignung zu übernehmen.
Sollten unmittelbar nach Ende der Ausbildung keine
adäquaten Stellen zur Verfügung stehen, sei trotzdem
eine Übernahme im erlernten Beruf mit entsprechender
Eingruppierung zu gewährleisten. Die Stadt hielt zunächst
an der anfänglichen Befristung fest. Daraufhin
organisierte die GJAV eine Vielzahl von Aktionen, brachte
das Thema in allen Gesprächen mit der Stadtspitze auf
die Agenda und kontaktierte offensiv die Stadtratsparteien.
Schließlich verfasste die GJAV gemeinsam mit dem
Gesamtpersonalrat eine Gegendarstellung zur Argumentationslinie
der Verwaltung, um deren Aussagen zu entkräften
und richtigzustellen.

ergebnis

Im Personal- und Organisationsausschuss (POA) wurde schließlich im Mai 2021 einstimmig beschlossen,
dass die Verwaltung der Stadt Nürnberg ab dem Ausbildungsbeginn 2023 allen Azubis die unbefristete
Übernahme bei bestandener Prüfung und persönlicher Eignung garantiert. Im Zuge dessen passt die Verwaltung
auch die Anzahl der Ausbildungsstellen an den jeweiligen Bedarf an.


Zitat

»Angesichts der Überalterung des Personals
im öffentlichen Dienst und des Fachkräftemangels
ist die Investition in die junge Generation unabdingbar.
Die Übernahme aller Azubis ist ein wichtiges Signal
für guten Nachwuchs.
Die Vereinbarung setzt gerade vor dem Hintergrund der
Corona-Pandemie ein Signal für Ausbildung und berufliche
Zukunft.«

Sven Hüber
Vors. d. Bundespolizei-Hauptpersonalrats
beim Bundesministerium des Innern

Zitat Ende


sonderpreis
der dgb-jugend
Gesamtjugend- und
Auszubildendenvertretung
der AOK Baden-Württemberg


100 % Reisekostenerstattung

motiv

Um zu den einzelnen Standorten bzw. Ausbildungs-/
Lehrstätten zu kommen, müssen die Auszubildenden
und Dual Studierenden der AOK-Baden-Württemberg oft
lange Wege zurücklegen. Diese Reisekosten werden nur
zu 50 % von der Arbeitgeberin erstattet. In anderen
Bundesländern werden dagegen teils bis zu 100 % erstattet. Die GJAV setzte sich
zum Ziel, eine vollständige Erstattung zu erreichen.
vorgehen Der Versuch der GJAV, dies über den Tarifvertrag
zu regeln, blieb erfolglos. Ohne Ergebnis blieben
auch Verhandlungen mit der Arbeitgeberin. Denn
diese verwies darauf, dass dafür das Landesreisekostengesetz
(LRKG) geändert werden müsste. Die GJAV
strebte daher eine Gesetzesänderung an und ging aktiv
auf Mitglieder des Landtags Baden-Württemberg zu.

In einem 2-seitigen Schreiben informierte sie diese über
die Lage und forderten dazu auf, das LRKG zu ändern.
Auf regionaler Ebene wurde das Schreiben von der
JAV des jeweiligen Wahlkreises signiert. Es gab zudem
individuelle Gespräche mit regionalen Politikern und
weiteren JAVen im Öffentlichen Dienst Baden-Württembergs,
um diese zu motivieren, sich an der Aktion
zu beteiligen und ebenfalls Druck aufzubauen.

ergebnis

Im November 2020 wurde die GJAV dann
darüber informiert, dass das Gesetz zeitnah in den
Landtag Baden-Württembergs kommen wird. Im
selben Monat wurde eine Fotoaktion der GJAV und
ver.di (»Wir wollen 100%!«– 5 Fragen an die Politik)
unter Beteiligung von über 150 Auszubildenden und
Dual Studierenden organisiert. Im Dezember 2020 folgte
eine Anhörung im Landtag Baden-Württemberg, bei
der dem Anliegen der GJAV stattgegeben wurde. Das
novellierte LRKG tritt im Januar 2022
in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden
damit Auszubildende und Dual Studierende
einen Anspruch auf eine 100%ige
Reisekostenerstattung haben. Diese
Novellierung gilt dann landesweit und
damit auch für die Azubis von Gemeinden
und Kommunen.




Zitat

»Mobilität spielt eine wichtige Rolle, denn gerade
in der dualen Ausbildung sind junge Leute darauf
angewiesen, den Lernort gut und kostengünstig zu
erreichen. Die GJAV hat Hartnäckigkeit bewiesen
und eine nachhaltige Gesetzesänderung
initiiert, von der auch der
Arbeitgeber profitiert. Denn die
100 %-Fahrkosten-Erstattung steigert
die Attraktivität der Berufsausbildung
in diesem Bereich.«

Jörg Radek
Stellvertretender
Bundesvorsitzender
der Gewerkschaft
der Polizei

Zitat Ende



sonderpreis schwerbehindertenvertretung
Schwerbehindertenvertretung
und Gesamtpersonalrat
Medizinischer Dienst Bayern


Inklusion verbindlich
geregelt
motiv Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) des MD
Bayern wollte eine Inklusionsvereinbarung
installieren,
um die Beschäftigten für die Belange von Schwerbehinderten
zu sensibilisieren und die gesetzlichen und untergesetzlichen
Regelungen auf die Situation im Unternehmen
zu spezifizieren. Weiterhin sollten ergänzend
Abläufe festgelegt werden, die der Beschäftigungssicherung,
dem speziellen Gesundheits- und Arbeitsschutz
von Schwerbehinderten und möglichen künftigen Änderungen
in der Arbeitsorganisation Rechnung tragen.
vorgehen Nach einer Schulung durch das Inklusionsamt,
nahm die SBV Kontakt mit Schwerbehindertenvertretungen
in vergleichbarer Situation auf. Die SBV arbeitete
im Arbeitsschutzausschuss mit, erstellte den Entwurf
einer Inklusionsvereinbarung, der mit der Schwerbehindertenbeauftragten
und der Personalabteilung diskutiert
wurde. Anschließend wurde der Entwurf intensiv im
Gesamtpersonalrat besprochen.
ergebnis Im Mai 2021 unterzeichneten die Parteien die
Inklusionsvereinbarung, die erste dieser Art beim MD
Bayern. Mit dieser erreicht die SBV einen umfassenden
Schutz von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten
Menschen. Abläufe und Vorgänge für den Kreis der
Beschäftigten werden jetzt unternehmensspezifisch und
arbeitsplatznah definiert und die Mitwirkung von Personalrat
und SBV wird sichergestellt. Die Vereinbarung regelt
auch die Förderung beruflicher Weiterbildung
schwerbehinderter Beschäftigter sowie die Einbeziehung
der SBV bei allen Themen rund um die Barrierefreiheit, beispielsweise bei Umzügen
oder baulichen Maßnahmen. Die Inklusionsvereinbarung
wird jährlich auf Initiative der SBV evaluiert und weiterentwickelt.

Zitat

»So bleibt Inklusion von Schwerbehinderten
im öffentlichen Dienst kein Lippenbekenntnis:
Umfassend vereinbart, von der Einstellung über die
Fortbildung bis zur Berücksichtigung
der Barrierefreiheit. Hervorzuheben ist
zudem die gute gremienübergreifende
Zusammenarbeit zwischen Personalrat
und Schwerbehindertenvertretung.«

Irmgard Schmalix
Verantwortliche Redakteurin der
Zeitschrift »Der Personalrat«

Zitat Ende


nominierung

Personalräte der Förderschulen
und Schulen für Kranke & Gesamtschulen,
Sekundarschulen der Bezirksregierung
Münster

Entlastung von Lehrkräften


motiv Viele der Beschäftigten klagten gegenüber
den Personalräten über die personelle
Unterversorgung an den Schulen, zusätzlich
verstärkt durch die Corona-Pandemie und die
Anforderungen durch die Digitalisierung.
Dies führte zu angespannten Situationen für
die Lehrerkräfte, sodass sich diese stark gefordert
und teilweise auch überfordert fühlten.
vorgehen Um einen allgemeinen Konsens
unter den Personalräten zu erreichen, kontaktierte
der PR Förderschulen und SfK weitere
Schulformpersonalräte und stellte ihnen seine
Idee für die Erstellung einer gemeinsamen
Broschüre vor. Dies stieß auf großes Interesse.
Zusammen mit dem PR Gesamtschulen suchte
der PR Förderschulen das Gespräch mit der
Abteilungsleitung, Vertretern der Dienststelle,
von Schulleitungen, der SBV und einzelnen
Schulformpersonalräten. Hauptthema war,
wie sich die Bezirksregierung Münster einsetzen
kann, um Lehrkräfte und Schulleitungen
zu entlasten.
Dazu wurden intensiv Themen
gesammelt, Texte erstellt und gemeinsam eine
Endfassung entwickelt.
ergebnis Die Zusammenarbeit mündete in
der Broschüre »Entlastungsmöglichkeiten im
Alltag «, einem Kompromisspapier, in dem die
verschiedenen Rollen der einzelnen Beteiligten
berücksichtigt wurden. Die 23-seitige Broschüre
behandelt Themen wie das Beschwerdemanagement,
Probleme bei der Vereinbarkeit von Beruf, Pflege
und Familie, Raumangebote, Ausstattung und Lärm
und gibt Informationen zu konkreten Hilfe-Möglichkeiten.


nominierung

Personalrat Universitätsklinikum
Hamburg-Eppendorf (UKE)

Alle können nicht alles

motiv

2019 wurde im Universitätsklinikum
Hamburg-Eppendorf (UKE) eine neue generalisierte
Ausbildung für Gesundheitskranken-,
Kinderkranken- und Altenpfleger ins
Leben gerufen. Die ersten Kurse sollen 2023
abgeschlossen sein. Die Dienststelle wollte
aber nicht so lange warten und setzte sofort
die Pfleger ungeachtet deren Ausbildung in
jeder Abteilung ein – nach dem Motto: »Alle
Berufsgruppen können alles«.

vorgehen

Der Personalrat wehrte sich gegen
dieses Vorgehen und wollte die Beschäftigten
besser integrieren und qualifizieren.
Daher lehnte er in Folge Einstellungen ab
und rief die Einigungsstelle an. Dort konnte
das Gremium mit einer Darlegung über die
einzelnen Ausbildungsverordnungen überzeugen.
Außerdem wurde deutlich, dass die
schon eingesetzten Beschäftigten pausenlos
die Einsatzorte wechselten, auch aus Überforderung
heraus. Für die Altenpfleger fand ein gemeinsamer
Workshop mit der Dienststelle, Beschäftigten aus
verschiedenen Bereichen und dem Personalrat statt.
In Gesprächen wurde auch diskutiert, wer
Fortbildungen absolvieren darf und ob Beschäftigte
allein Nachtdienst machen dürfen.

ergebnis

Die Parteien einigten sich auf zwei
Regelungsabsprachen. Darin wurde vereinbart,
dass alle Gesundheits- und Krankenpfleger
vor der Einstellung und dem Beschäftigungsbeginn
zwei Tage in der Kinderklinik hospitieren. Die
Einarbeitung muss mindestens sechs Wochen dauern und
kann individuell verlängert werden. Dies gilt
auch für die Altenpflegekräfte. Durch diese
geeinte Einarbeitungszeit sowie der zusätzlichen
Qualifizierung nützen diese Regelungsabsprachen
nicht nur den einzusetzenden Beschäftigten,
sondern auch dem jeweiligen Stammpersonal.

nominierung

Personalrat der Polizei
Nordrhein-Westfalen/Polizeipräsidium Hamm


motiv

Im Polizeipräsidium Hamm äußerten
viele der rund 400 Mitarbeiter:innen den
Wunsch nach einem Bücherschrank, um intern
Lesestoff zu tauschen.

vorgehen

Ein ausgedienter Aktenschrank
konnte nach langer Suche dafür zur Verfügung
gestellt werden. Auf Initiative des Personalrats
sollte einem jugendlichen Straftäter
die Möglichkeit geben werden, bei der
Aufarbeitung des Schranks kreativ zu werden
und diesen auszubauen. Zusammen mit
einem erfahrenen Sozialpädagogen, der das
Projekt »Kurve kriegen« für kriminalitätsgefährdete
Kinder und Jugendliche betreut,
wurde nach mehreren Gesprächen ein jugendlicher
Straftäter für das Projekt gefunden.
Der junge Mann zeigte hohes Interesse
und machte sich zusammen mit dem Künstler
Uzey an die Umsetzung.

ergebnis

Unter Anleitung des in Hamm bekannten
Graffiti-Künstlers gestaltete der jugendliche
Straftäter den alten Aktenschrank
in wenigen Tagen komplett um: er schliff,
grundierte und lackierte das zuvor ausrangierte
Möbel. Am Ende hatte er aus dem alten
Aktenschrank ein Unikat produziert.
Der Jugendliche strebte nach dieser Erfahrung
ein Handwerker-Praktikum an und hat
für sich eine Zukunftsperspektive entwickelt.
Für den Personalrat in Hamm ist die
Zusammenarbeit zwischen Polizei und diesem
Jugendprojekt einzigartig, weil einem
jugendlichen Straftäter die Möglichkeit gegeben
wird, verborgene Talente zu entdecken
und Wertschätzung zu erfahren. Der
Büchertower wird intensiv von den
Mitarbeiter:innen zum Büchertauschen genutzt.















 

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