
eBook zum Tarifrecht ÖD neu aufgelegt Das beliebte eBook wurde im Oktober 2025 neu aufgelegt. Mit allen Entgelttabellen für Beschäftigte - TVöD und TV-L - Zum Komplettpreis von 10,00 Euro (inkl. Bearbeitungsentgelt und MwSt.) kann das >>>eBook hier bestellt werden
sowie den Auszubildenden-vergütungen von Bund, Länder und Kommunen.
{referenz;usb_die_beamtenversorgung}
Zur Übersicht des Landespersonalvertretungsgesetzes von Sachsen-Anhalt
Teil 1
Personalvertretungen
Kapitel 8
Gerichtliche Entscheidungen
§ 79 Fachkammern und Fachsenate
(1) Für die nach diesem Gesetz zu treffenden Entscheidungen sind bei den Verwaltungsgerichten des ersten Rechtszuges Fachkammern und des zweiten Rechtszuges ein Fachsenat zu bilden.
(2) Die Fachkammern und der Fachsenat bestehen jeweils aus einem Vorsitzenden und ehrenamtlichen Richtern. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beschäftigte des Landes, einer Gemeinde, einer Verbandsgemeinde, eines Landkreises oder einer sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts sein. Sie werden je zur Hälfte auf Vorschlag
1. der unter den Beschäftigten vertretenen Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände und
2. der in § 1 bezeichneten Dienststellen
berufen. Für die Berufung und Stellung der ehrenamtlichen Richter und ihrer Heranziehung zu den Sitzungen gelten die Vorschriften des Arbeitsgerichtsgesetzes über ehrenamtliche Richter entsprechend.
(3) Die Fachkammern und der Fachsenat werden jeweils tätig in der Besetzung mit einem Vorsitzenden und je einem nach Absatz 2 Satz 3 berufenen ehrenamtlichen Richter.