
|
eBook zum Tarifrecht ÖD neu aufgelegt
Das beliebte eBook wurde im Oktober 2025 neu aufgelegt. Mit allen Entgelttabellen für Beschäftigte - TVöD und TV-L - Zum Komplettpreis von 10,00 Euro (inkl. Bearbeitungsentgelt und MwSt.) kann das >>>eBook hier bestellt werden
|
Zur Übersicht des Personalvertretungsgesetzes von Brandenburg
§ 17 Vertretung der Gruppen
(1) Sind in der Dienststelle Angehörige beider Gruppen beschäftigt, so muss jede Gruppe entsprechend ihrer Stärke im Personalrat vertreten sein, wenn dieser aus mindestens drei Mitgliedern besteht. Bei gleicher Stärke entscheidet das Los.
(2) Wenn eine Gruppe in der Regel fünf oder mehr Wahlberechtigte umfasst, so muss sie mit mindestens einem Mitglied im Personalrat berücksichtigt werden.
(3) Macht eine Gruppe von ihrem Recht, im Personalrat vertreten zu sein, keinen Gebrauch, so verliert sie ihren Anspruch auf Vertretung für die Dauer der Amtszeit des Personalrates. Die auf sie entfallenden Sitze werden der anderen Gruppe zugeteilt.
(4) Die Feststellung des Zahlenverhältnisses erfolgt durch den Wahlvorstand nach dem Höchstzahlenverfahren.