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eBook zum Tarifrecht ÖD neu aufgelegt Das beliebte eBook wurde im Oktober 2025 neu aufgelegt. Mit allen Entgelttabellen für Beschäftigte - TVöD und TV-L - sowie den Auszubildendenvergütungen, Praktikantenentgelten und Bezüge für Studierende von Bund, Länder und Kommunen. >>>Hier zur Bestellung des eBooks Tarifrecht
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Zur Übersicht des Personalvertretungsgesetzes von Hamburg
§ 31 Ersatzmitglieder
(1) Scheidet ein Mitglied des Personalrats aus, tritt ein Ersatzmitglied ein. Dies gilt auch, wenn ein Mitglied des Personalrats zeitweilig verhindert ist; das Mitglied soll die Verhinderung unverzüglich unter Angabe der Gründe dem Vorsitzenden des Personalrats mitteilen.
(2) Die Ersatzmitglieder werden der Reihe nach aus den nicht gewählten Wahlbewerbern der Vorschlagslisten entnommen, denen die zu ersetzenden Mitglieder angehören. Ein Rückgriff auf andere Vorschlagslisten ist auch dann nicht zulässig, wenn der Vorschlagsliste, der die zu ersetzenden Mitglieder angehören, keine weiteren Mitglieder mehr entnommen werden können. Sind die zu ersetzenden Mitglieder nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt worden, bestimmt sich die Reihenfolge der Ersatzmitglieder unter Berücksichtigung des § 15 und des § 16 nach der Höhe der erreichten Stimmenzahlen.
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