Landespersonalvertretungsgesetz für das Land Hamburg: § 14 Mitgliederzahl

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§ 14 Mitgliederzahl

Der Personalrat besteht in Dienststellen mit in der Regel

bis zu Angehörigen des
öffentlichen Dienstes
aus Mitgliedern 
20
50
150
300
600
1000
2000
3000
4000
5000
7000
9000
9001 und mehr 
1
3
5
7
9
11
13
15
17
19
21
23
25

Exklusiv-Angebot zum Komplettpreis von nur 22,50 Euro inkl. Versand & MwSt.

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