Landespersonalvertretungsgesetz für das Land Hamburg: § 49 Freistellung

Faire Kreditchancen f?r alle

eBook zum Tarifrecht ÖD neu aufgelegt

Das beliebte eBook wurde im Oktober 2025 neu aufgelegt. Mit allen Entgelttabellen für Beschäftigte - TVöD und TV-L - sowie den Auszubildendenvergütungen, Praktikantenentgelten und Bezüge für Studierende von Bund, Länder und Kommunen. 

>>>Hier zur Bestellung des eBooks Tarifrecht

 


Zur Übersicht des Personalvertretungsgesetzes von Hamburg

 

§ 49 Freistellung

(1) Auf Beschluss des Personalrats sind in Dienststellen mit in der Regel

Angehörigen des öffentlichen Dienstes Mitglieder
301 bis 600
601 bis 1000
1001 bis 2000
1
2
3

und für je angefangene weitere 1000 Angehörige des öffentlichen Dienstes je ein weiteres Mitglied von der dienstlichen Tätigkeit freizustellen.

(2) In Dienststellen mit in der Regel bis zu 300 Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder neben Freistellungen nach Absatz 1 kann der Personalrat im Einvernehmen mit der Dienststelle weitere Mitglieder ganz oder teilweise von der dienstlichen Tätigkeit freistellen, soweit es nach Art und Umfang der Dienststelle zur Wahrnehmung seiner Aufgaben notwendig ist. Wird kein Einvernehmen hergestellt, kann die Einigungsstelle angerufen werden.

(3) Die Freistellungen und Teilfreistellungen finden ohne Minderung der Bezüge oder des Arbeitsentgelts statt.

(4) Nach Beendigung von Freistellungen ist den Mitgliedern des Personalrats eine ausreichende Aus- oder Fortbildungsmöglichkeit zu geben.

(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht in den Fällen des § 10 Absatz 3.


Exklusiv-Angebot zum Komplettpreis von nur 22,50 Euro inkl. Versand & MwSt.

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit dem Jahr 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch zu Themen Rund um Personalräte. Insgesamt sind auf dem USB-Stick (32 GB) acht Bücher aufgespielt, davon 3 Ratgeber Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht und Beihilferecht. Ebenfalls auf dem Stick: 5 eBooks: Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht (TVöD, TV-L), Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld im öffentlichen Sektor und Frauen im öffentlichen Dienst >>>Hier zum Bestellformular


 

mehr zu: Landespersonalvertretungsgesetz Hamburg
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.personalrat-online.de © 2026